
B e t e i l i g u n g
von Kindern und Jugendlichen




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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bedeutet, der nachfolgenden Generation das Recht
einzuräumen, an der Gestaltung ihrer/unserer Lebenswelt aktiv mitzuwirken.
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Rechtliche Grundlagen 
für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Artikel 12 Absatz 1 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
"Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife".
§3 Baugesetzbuch
"Die Bürger sind ... über die Ziele und Zwecke der Planung ... zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."
Dabei gilt: Auch Kinder sind Bürger!
§8 Kinder- und Jugendhilfegesetz
."Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen ... zu beteiligen."
§4 Absatz 1 Jugendförderungsgesetz
"Die Beteiligung von Kindern ... an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen ... ist zu gewährleisten. Sie sollen rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet werden. Mit ihnen sollen persönliche Gespräche geführt werden."
§1 Absatz 1 Gemeindeordnung (Schleswig-Holstein)
"Die Gemeinden ... handeln ... in Verantwortung für zukünftige Generationen."
§47f Gemeindeordnung (Schleswig-Holstein)
"Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. ... Die Gemeinde [soll] ... darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung ... durchgeführt hat."

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Ziele von Beteiligung 
- Verbesserung der Lebensqualität
- Kinderfreundlichkeit als Standortfaktor
- Identifikation fördern
- Unterstützen der Persönlichkeitsbildung
- Lebenspraktische Fähigkeiten ausbilden
- Soziale Kompetenzen erlernen
- Demokratiefähigkeit erlernen
- Planungsfehler vermeiden
- Kostenreduzierung
- Vandalismusschäden vorbeugen
- Politikverdrossenheit entgegenwirken
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Vorteile von Kinderbeteiligung
Das Modell der projektbezogenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, geht von folgenden grundsätzlichen Überzeugungen aus:
- Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer wissen am besten, was für sie bei Planungen und Vorhaben wichtig ist und berücksichtigt werden muß.
- Es macht Sinn, Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten für die Gestaltung ihrer Lebensbereiche erst zu nehmen.
- Kinder und Jugendliche lernen durch projektbezogene Beteiligung Alltagsdemokratie kennen und werden sich ihrer Einflussnahmemöglichkeiten bewußt.
- Kinder und Jugendliche sammeln während des Planungsprozesses elementare soziale und persönlichkeitsbildende Erfahrungen.
- Innerhalb des Gemeinwesens werden Impulse gesetzt, die sich positiv auf das Miteinander zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Kindern und Jugendlichen auswirken.
- Die Identifikation mit dem Neugeschaffenen ist sehr viel stärker ausgeprägt als bei herkömmlichen Planungen.
- Die Vandalismusschäden und die dadurch entstehenden Kosten gehen deutlich zurück.
- Die Bereitschaft, sich zukünftig auch bei weiteren Planungen und Vorhaben positiv einzubringen, steigt deutlich an.

Beteiligungsformen 
Politik für Kinder
(Die Kinderinteressen werden durch Erwachsene vertreten.)
Kinderanwälte
Kinderbeauftragte
Kinderbüros
Kinderombud
Das Verfahren der Kinderfreundlichkeitsprüfung
Gruppen, Vereine und Verbände für Kinderinteressen
Amt für Kinderinteressen
Kinderkommissionen
Politik mit Kindern
(Die Kinder können sich in erwachsenenähnlichen Beteiligungsformen zu Wort melden.)
Kinder-/Jugendparlamente
Kinder-/Jugendforen
Kinder-/Jugendbeiräte
Kinder-/Jugendversammlungen
Kindertribunal
Kinderkonferenz
Runde Tische für Kinder/mit Kindern
Bürgermeistersprechstunden
Aktions- und handlungsorientierte Beteiligung
(Die Kinder werden selbst aktiv. Sie bauen, planen, prüfen und entwerfen mit spielerischen Methoden.)
Zukunftswerkstatt
Beteiligungsspirale - "Planen mit Phantasie"
Stadtteilforscher-/innenprojekte
Kindergutachten/Kinder-TÜV
Medienprojekte

Handlungsfelder 
in denen Partizipation stattfinden kann
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- Spielraumplanung
- Spielplatzgestaltung
- Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit
- Wohnumfeldplanung
- Stadtteilplanung
- Dorferneuerung
- Wohnungsbau
- Umweltgestaltung
- Schulgestaltung
- Schulumfeld-/Pausenhofgestaltung
- Schulwegesicherheit
- Kindertagesstättengestaltung
- Angebote und Ausgestaltung von Jugendzentren
- Gestaltung von Freizeitangeboten
- Erstellen von Bebauungsplänen und Flächenutzungsplänen
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