Beteiligung / Partizipation
von Kindern und Jugendlichen
Überblick über aktuelle Handlungsfelder und Modelle
Januar 1997
I N H A L T
Partizipation - Einführung in das Thema
Kriterien für die Bewertung von Partizipationsprojekten und -modellen
Handlungsfelder für Partizipation
Einleitung é
Das Thema Beteiligung / Partizipation von Kindern und Jugendlichen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen und sie an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, um ihre Interessen bei Planungen zu berücksichtigen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Kriterien für geeignete Modelle für Alltagspartizipation zu erarbeiten. Darüber hinaus wird ein Überblick über einige Rechtsnormen sowie über Partizipationsprojekte gegeben. Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind in unterschiedlichen Lebensbereichen gegeben. Solche Bereiche sind zum Beispiel:
•
Wohnungsbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung,•
Spielplatz- und Freizeitflächenplanung,•
Straße und Verkehr,•
Stadtteilerneuerung.
1 Partizipation - Einführung in das Thema
é
Was ist Partizipation?
éWas bedeutet Partizipation? PARTIZIPATION heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Das bedeutet z.B., daß Kinder zusammen mit Erwachsenen ihren Spielplatz planen, daß Erwachsene, Kinder und Jugendliche bei der Wohnumfeldgestaltung zusammenarbeiten, daß sie gemeinsam Bebauungspläne für Stadtteile oder Gemeinden erstellen und daß Erwachsene die Bedürfnisse von Kindern nach Sicherheit im Straßenverkehr anhören und umsetzen. Die Beteiligung kann auf unterschiedliche Art und Weise stattfinden, z.B. indem die Interessen der Kinder durch Erwachsene vertreten werden, indem die Kinder selbst zu Wort kommen oder indem Kinder aktiv-handelnd mitwirken und alltagsnah ihre Belange ausdrücken.
Daß Beteiligung von Kindern stattfinden soll, ist gesetzlich festgeschrieben, in Schleswig-Holstein beispielsweise im §47f Gemeindeordnung. Neben ihm enthalten auch das JuFöG, das KJHG, die UN-Konvention und weitere Gesetzestexte entsprechende Vorschriften. Sie verpflichten zur Partizipation, lassen aber die Art und Weise der Beteiligung offen.
Partizipation von Kindern
éKönnen Kinder überhaupt beteiligt werden? Stellen Kinder und Jugendliche ernst zu nehmende Planungspartner dar? Kann Kindern und Jugendliche ein Mitspracherecht und ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt werden?
Die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit von Kindern kann man nicht allgemeingültig beantworten, es kommt vielmehr auf die individuellen Fähigkeiten der Kinder an. Kinder können nicht Probleme lösen, mit denen sogar Erwachsene überfordert sind, und sie können keine baufertigen Ausführungen erstellen. Sie kennen sich aber in ihrem direkten Lebensumfeld sehr gut aus, sind dort Fachleute in kinderbetreffenden Angelegenheiten und können Mängel und Defizite ohne weiteres benennen und zusammentragen.
Bereits mit zwei Jahren haben Kinder ein von der Umwelt abgegrenztes Selbstkonzept. Sie können bereits mit drei Jahren über sich selbst reflektieren und anstehende Entscheidungen treffen, sofern ihnen die dafür notwendigen Informationen entwicklungsangemessen vermittelt werden. Kinder wollen sogar ab einem Alter von zwei bis drei Jahren nicht mehr über sich entscheiden lassen. Sie wollen über ihr Handeln und die sie betreffenden Dinge selbst entscheiden. Daraus entstehen tagtägliche Konflikte zwischen Eltern und ihren zwei- bzw. dreijährigen Kindern. Die häufig beschriebene Trotzphase ist beispielsweise nichts anderes als ein Zeichen für den starken Entscheidungswillen des Kindes.
Kinder können ab einem Alter von ca. sechs Jahren als ernstzunehmende Partner angesehen werden, denn dann baut sich bei ihnen die Fähigkeit zum logischen Denken auf, so daß Kinder nun auch logische Schlüsse ziehen können. Das bedeutet: Ab nun gibt es keine Entschuldigung mehr dafür, sie nicht an Entscheidungen, die sie selbst betreffen, mitwirken zu lassen. Im Gegenteil, im Regelfall sollte die kindliche Meinung den Ausschlag geben, sofern dem Kind die nötige Information zur Verfügung steht .
Das Stufenmodell der Partizipation
éEs gibt unterschiedliche Formen der Partizipation. Beteiligung ist nicht gleich Beteiligung. Nicht überall, wo Kinder und Erwachsene gemeinsam auftreten, kann von kindgerechter Beteiligung geredet werden. Partizipation reicht von Fremdbestimmung über Alibi-Beteiligung bis hin zu Selbstverwaltung.
Das Stufenmodell:
(vgl. Schröder 1995)
Auf der untersten Stufe werden Kinder als Objekte fremdbestimmt, sie werden nicht beteiligt und ihnen wird auch die Fähigkeit hierfür abgesprochen. Mit jeder Stufe werden die Kinder bzw. Jugendlichen immer deutlicher als gleichberechtigte Subjekte angesehen und ernst genommen und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Auf der obersten Stufe handeln Kinder bzw. Jugendliche völlig selbständig und autonom. Dies ist die Stufe der Selbstverwaltung.
I. Fremdbestimmung
Arbeitsformen und Ergebnisse eines Projektes sind fremddefiniert. Die Kinder haben keine Kenntnisse über die Ziele und verstehen daher die Aktion selbst nicht, z.B. kleine Kinder als Plakatträger auf einer Demonstration. Die Kinder werden nicht beteiligt, sondern manipuliert.
II. Dekoration
Kinder wirken bei einer Veranstaltung mit, z. B. Tanzen bei einer caritativen Aufführung, ohne genau zu wissen, worum es eigentlich geht .
III. Alibi-Teilnahme
Die Kinder entscheiden selbst, ob sie an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, z.B. an einer Kinderkonferenz. Sie haben bei der Veranstaltung aber nur scheinbar eine Stimme. Hierunter fallen z.B. auch Kinderparlamente und Vereinsveranstaltungen.
IV. Teilhabe
Die Beteiligung der Kinder geht über die bloße Teilnahme wie in Stufe 3. hinaus. Die Kinder können ein gewisses sporadisches Engagement zeigen.
V. Zugewiesen aber informiert
Ein Projekt wird von Erwachsenen vorbereitet. Die Kinder sind dabei gut informiert, verstehen worum es geht und wissen, was sie bewirken wollen, so z.B. bei Schulprojekten zu verschiedenen Themen.
VI. Mitwirkung
Kinder haben die Möglichkeit, indirekt Einfluß zu nehmen. Sie können z.B. über Fragebögen oder Interviews eigene Vorstellungen und Kritik äußern. Bei der konkreten Planung und Umsetzung einer Maßnahme haben sie jedoch keine Entscheidungskraft.
VII. Mitbestimmung
Kinder erhalten ihr Recht auf Beteiligung. Zwar kommt die Projektidee von Erwachsenen, doch werden alle Entscheidungen gemeinsam und demokratisch mit den Kindern getroffen. Die Kinder haben das Gefühl, dazuzugehören und Mitverantwortung zu tragen.
VIII. Selbstbestimmung
Ein Projekt entsteht aus der Betroffenheit der Kinder heraus durch Eigeninitiative. Die Eigeninitiative der Kinder wird von Erwachsenen unterstützt und gefördert. Entscheidungen werden von den Kindern selbst gefällt. Die Erwachsenen tragen die Entscheidungen aber mit .
IX. Selbstverwaltung
Es geht um Selbstorganisation. Eine Jugendgruppe kann z. B. selbstorganisiert sein. Die Gruppe selbst hat völlige Entscheidungsfreiheit über das Ob und das Wie. Die Entscheidungen werden den Erwachsenen lediglich mitgeteilt.
Während die ersten drei Stufen nicht als wirkliche Beteiligung von Kindern betrachtet werden können, geht die Stufe neun schon weit über die eigentliche Beteiligung hinaus. Gute Beteiligungsformen sind dadurch gekennzeichnet, daß Kinder und Jugendliche freiwillig, unter Begleitung von Erwachsenen, an einem gemeinsam formulierten und transparenten Ziel mit hoher Verbindlichkeit in überschaubaren Prozessen arbeiten.
Ebenen der Partizipation é
Das Modell der Partizipationsebenen besagt: Partizipation von Kindern und Jugendlichen hat unterschiedliche Dimensionen. Sie findet im Spannungsfeld zwischen individuellen, strukturellen und politischen Erfahrungen statt. Persönliche Erlebnisse, soziale Lebenszusammenhänge und die politische Kultur des Landes wirken zusammen und prägen den Demokratisierungsprozess der Menschen.

(vgl.Knauer1995)
Auch wenn alle drei Ebenen ihre Bedeutung haben, liegt die Basis in den Alltagserfahrungen, die Kinder und Jugendliche tagtäglich machen. Partizipation auf der individuellen Ebene und auf der strukturellen Alltagsebene bilden die Erfahrungsgrundlage für gesellschaftliche Identifikation, für die Bereitschaft, sich verantwortlich zu beteiligen.
Alle drei Ebenen wirken miteinander oder gegeneinander. Dabei wird die Wichtigkeit der Individuellen und der Strukturellen Ebene für das Erlernen von Demokratiefähigkeit unterschätzt. Die Erfahrungen auf der individuellen und der strukturellen Ebene können unterschiedlich ausfallen. Eine Erfahrung kann z.B. sein, mit den eigenen Interessen ernst genommen zu werden und eigene Anliegen durchsetzen zu können. Die entgegengesetzte Erfahrung wäre, nur scheinbar beteiligt zu werden und sich letztendlich den Vorstellungen der Erwachsenen unterordnen zu müssen. Auf der individuellen Ebene lernen Kinder und Jugendliche alltäglich über ihre Beziehung mit Erwachsenen, ob und in welcher Weise ihre Bedürfnisse und Wünsche von Eltern, NachbarInnen und LehrerInnen ernst genommen werden. Gleichzeitig erfahren Kinder und Jugendliche auf der strukturellen Ebene alltäglich, daß es in unerer Demokratie auch undemokratische Strukturen gibt, wie z.B. das Nicht-Einflußnehmenkönnen auf Lehrpläne und Leistungsbewertungen in der Schule.
Die gesammelten Erfahrungen wirken sich auf die politische Ebene aus. Positive Erfahrungen stellen dabei die Voraussetzung für Partizipationsfähigkeiten und -möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen dar. Anders herum wirkt die politische Ebene auf die individuelle und die strukturelle Ebene ein. Es können von der politischen Ebene Impulse ausgehen, z.B. in Form von Rechtsvorschriften, die die Beteiligung an gemeindlichen Planungen fordern. Auf diese Weise wird Alltagspartizipation politisch beeinflußt.
Kategorisierung der Partizipationsmodelle
éa) Institutionelle Interessenvertretung und Projekte
éDie Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein - Land für Kinder nimmt eine Unterteilung in zwei Kategorien vor. Sie unterscheidet zwischen Beteiligungsformen, die sich an die in Demokratien übliche Form der Interessenvertretung anlehnen und anderen Beteiligungsformen, insbesondere Projekte.
Zu der ersten Kategorie zählen Modelle wie Kinder- und Jugendbeiräte, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendkreistage, Kinder- und Jugendforen, Anhörungen, Fragestunden und JugendvertreterInnen. Sinn machen solche Beteiligungsformen nur dann, wenn sich Kinder und Jugendliche nicht nur artikulieren dürfen, sondern deren Vorschläge auch wirklich ernst genommen, geprüft und, wenn möglich, auch umgesetzt werden. Wenn diese parlamentarischen Formen nicht mit echten Kompetenzen ausgestattet werden, werden lediglich Beteiligungsspielwiesen geschaffen, die genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich bezwecken wollten: Politikdistanz und Politikfrust.
Zu der zweiten Kategorie zählen Projekte unterschiedlichen Typs. Gemeinsam ist ihnen, Kinder und Jugendliche von Beginn an zu beteiligen und sie im Idealfall auch an der Realisierung eines Vorhabens mitwirken zu lassen. Die Kinder und Jugendlichen sind an dem gesamten Prozeß, von der Planung bis zur Fertigstellung, beteiligt und erleben auf diese Weise direkt mit, was mit ihren Ideen und Vorstellungen geschieht. Wichtig ist, daß die Verwirklichung so schnell wie möglich geschieht, denn was nützt es einem achtjährigen Mädchen oder Jungen, wenn ein mitgeplanter Spielplatz erst Jahre später fertiggestellt wird.
Projekte stellen eine vielfältig einsetzbare Beteiligungsform dar. Sie können sowohl für die Neukonzeptionierung von Spielplätzen als auch für Schulhofumgestaltungen oder Jugendtreffrenovierungen, für Zeitungsprojekte oder für das Entwickeln von Kinderstadtplänen eingesetzt werden.
b) Vom Darüberreden zum konkreten Tun
éEin andere Unterscheidungsmöglichkeit der Beteiligungsmodelle ist die folgende:
•
Kinder reden mit,•
Kinder sind gefragt und•
Kinder planen mit.Die erste Kategorie KINDER REDEN MIT stellt die verbale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. In diese Kategorie gehören Modelle wie Kinderparlamente, Kinderforen, Kinderversammlungen, Kindertelefone (nicht im Sinne von Sorgentelefonen), Kinderzeitungen und Politikersprechstunden.
Der Kategorie KINDER SIND GEFRAGT können Fragebogenaktionen und Interviews sowie Fotodokumentationen, Aufsätze, Briefe, Erkundungen und Beobachtungen zugeordnet werden. Im Vordergrund dieser Kategorie steht, daß die Kinder und Jugendlichen selbst Informationen über ihre Belange zusammentragen und zwar sowohl verbal wie auch non-verbal.
Der dritten Kategorie KINDER PLANEN MIT gehören schließlich Partizipationsformen an, wie z.B. das Anfertigen von Zeichnungen und Modellen, Videostreifzüge, Planspiele und Collagen. Diese Kategorie geht über das Sammeln von Informationen hinaus. Die Kinder und Jugendlichen nehmen auf die Planung Einfluß, indem sie ihre Vorstellungen mit unterschiedlichen Methoden aktiv einbringen.
c) Spontan - Verbindlich - Alltagsnah
éWährend die erste Kategorie den Kindern eine spontane Teilnahme ermöglicht, sind in der zweiten Kategorie Modelle mit verbindlicher Teilnahme zusammengefaßt und in der dritten Kategorie Projekte, die in dem direkten Lebensumfeld der Kinder durchgeführt werden:
•
offene Formen,•
parlamentarische Formen und•
projektorientierte Formen.Den offenen Formen sind Partizipationsmodelle wie Kinderforen und Kinderversammlungen zugeordnet. An ihnen können alle Kinder teilnehmen, die möchten. Sie bestehen also nicht aus VertreterInnen, wie z.B. Kinderparlamente. Damit die Kinder und Jugendlichen Lust zur Teilnahme bekommen, ist es notwendig, die offenen Formen stadtteilnah anzubieten. Nur dann kann die Betroffenheit der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden, und sie sind motiviert, an der Veränderung der Probleme in ihrem Stadtteil bzw. in ihrer Gemeinde mitzuwirken.
Die parlamentarischen Formen orientieren sich an dem politischen Alltag der Erwachsenen. Ihnen gehören z.B. Kinderparlamente sowie Kinder- und Jugendgemeinderäte an. Diese Gremien setzen sich aus KindervertreterInnen zusammen, die z.B. ihre Schule oder ihren Stadtteil repräsentieren sollen. Die parlamentarischen Formen finden viel Zuspruch bei den PolitikerInnen, weil sie deren Alltagserfahrungen entsprechen. Dabei ist allerdings kritisch zu hinterfragen, ob eine tatsächliche Mitbestimmung durch die Kinder stattfindet oder ob es Alibiveranstaltungen sind, mit denen sich PolitikerInnen profilieren möchten.
Zu den projektorientierten Beteiligungsformen zählt die ein- oder zweiwöchige Projektwoche ebenso wie Projekte, zu deren Themen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) zusammenfinden. Im Vordergrund steht die Aktivität der Kinder und Jugendlichen, die sich mit einem bestimmten Thema auf ihre Art und Weise auseinandersetzen möchten. Projektgruppen werden i.d.R. von ein oder zwei Erwachsenen unterstützt bzw. moderiert.
d) Vertreten werden - Selber reden - Selber Handeln
éEine weitere Kategorisierungsmöglichkeit ist die folgende:
•
Politik für Kinderþ
Kinder werden vertreten•
Politik mit Kindernþ
Kinder kommen zu Wort•
aktions- und alltagsorientierte Partiziaptionþ
Kinder handeln.Bei dieser Differenzierung ist der Einfluß der Erwachsenen maßgeblich. Haben die Kinder und Jugendlichen tatsächliche Mitbestimmungsbefugnisse und die Möglichkeit, sich zu engagieren und aktiv zu beteiligen oder bestimmen letztendlich die Erwachsenen die Ergebnisse ?
Zu der ersten Gruppierung zählen alle Beteiligungsmodelle, bei denen Kinder und Jugendliche durch eine bestimmte Person vertreten werden, wie es z.B. bei Kinderbeauftragten und bei Kinderanwältinnen der Fall ist. Außerdem zählen hierzu Modelle, bei denen sich eine Gruppe Erwachsener mit den Interessen von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt und sich für eine vermehrte Berücksichtigung ihrer Belange einsetzt, z.B. Interessengruppen, Kinderkommissionen sowie das Verfahren der Kinderfreundlichkeitsprüfung. Kinder und Jugendliche haben nur begrenzte Möglichkeiten, sich zu engagieren oder aktiv zu werden, weil die Vertretung der Kinderinteressen durch Erwachsene im Vordergrund steht und weniger die Beteiligung der Kinder selbst.
In der zweiten Gruppierung Kinder kommen zu Wort sind alle Modelle zusammengefaßt, bei denen die Kinder und Jugendlichen in erster Linie auf verbaler Ebene beteiligt werden, wie z.B. Kinderparlamente, Kinderforen, Kinderversammlungen und Runde Tische für Kinder. Diese Formen der Beteiligung orientieren sehr an der bei Erwachsenen üblichen Art sich auseinanderzusetzen, nämlich über das gesprochene Wort. Es gibt jedoch für Kinder über Sprache hinaus noch weitere Möglichkeiten, sich zu aktikulieren. Geeignete Formen können z.B. Rollenspiele, Foto- und Videodokumentationen, Modellbau und Bilder bzw. Zeichnungen sein.
Die Modelle der Gruppierung Kinder handeln haben in erster Linie Projekt-Charakter. Die Kinder werden als selbständig handelnde Subjekte beteiligt. Sie führen z.B. Erkundungen oder Befragungen in ihrer Alltagsumgebung durch, arbeiten an Modellen und gestalten Präsentationstafeln. Dabei sitzen sie nicht an Tischen oder in einem Ratssaal und reden, sondern sie laufen umher und sind aktiv.
Alltagspartizipation für Jungen und Mädchen
éAuch bei Beteiligungsprojekten ist es notwendig, geschlechtsspezifische Aspekte besonders zu berücksichtigen. Es ist wichtig, stets zu prüfen, ob die Themen bzw. Angebote es sinnvoll erscheinen lassen, geschlechtshomogene Gruppen zu bilden. Sinnvoll erscheint mit ein solches Vorgehen dann zu sein, wenn es z.B. abzusehen ist, daß die Jungen die Mädchen oder umgekehrt die Mädchen die Jungen daran hindern, sich frei und offen mitzuteilen. Um Beiträge, die ansonsten vielleicht unberücksichtigt bleiben würden, mit aufnehmen zu können, sind Jungen- und Mädchengruppen, zumindestens abschnittweise, eine geeignete Methode. Bei Beteiligungsaktionen können z.B. durch Planungen von Jungen und Mädchen unterschiedliche Maßnahmen entwickelt werden, die den jeweiligen geschlechtsspezifischen Bedürfnissen entgegenkommen.
Sinnvoll erscheint eine Mischform aus gemeinsamer und getrennter Gruppenarbeit, um einerseits Raum für geschlechtsspezifische Vorstellungen zu geben und andererseits die gemeinsame Diskussion und Planung zu ermöglichen.
2 Grundlagen - Ziele - Bewertungskriterien für Partizipationsformen
éRechtliche Grundlagen
éEs gibt für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen mehrere Rechtsvorschriften. Zu den aktuellen rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gehören u.a die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, das KJHG der Bundesrepublik und das Jugendförderungsgesetz sowie die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein. Aber auch im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Baugesetzbuch sind Vorschriften enthalten, die die Partizipation ermöglichen.
Internationale Rechtsnormen
éAuf internationaler Ebene schreibt die UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf Mitbestimmung fest. Die Konvention wurde 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Sie garantiert einen rechtlichen Mindeststandard für Kinder, der sich in die drei Hauptkategorien Versorgung, Schutz und Partizipation untergliedern läßt.
Das Recht der Kinder auf Beteiligung wird in den Artikeln 12 (Berücksichtigung des Kinderwillens) und 13 (Meinungsfreiheit) angesprochen. Artikel 13 sichert jedem Kind das uneingeschränkte Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Darüber hinaus hat jedes Kind nach Artikel 12 das Recht auf eine angemessene und seinem Alter und seiner Reife entsprechende Berücksichtigung dieser Meinung.
ARTIKEL 12 Abs. 1: Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
ARTIKEL 13 Abs. 1: Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung .
Diese beiden Artikel der UN-Kinderrechtskonvention tragen dazu bei, Kindern bis 18 Jahren auf internationaler Ebene ihr Recht auf Beteiligung zu sichern. Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, die Rechte der Kinder sowohl bei Erwachsenen als auch bei den Kindern über Einrichtungen, Institutionen und andere Wege in ihrem Land bekannt zu machen (Artikel 42). Zur Prüfung der Fortschritte wird auf internationaler Ebene ein Ausschuß eingesetzt, dem die Vertragsstaaten regelmäßig Berichte über Maßnahmen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorzulegen haben (Artikel 43 u.44).
Daß die Unterzeichnung der UN-Kinderkonvention nicht automatisch deren Umsetzung bedeutet, macht der Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses von 1995 deutlich. Bezüglich des Deutschen Erstberichtes werden Mängel an der Kinderrechtssituation in der Bundesrepublik laut. Der Ausschuß ist besorgt über das unzureichende Bewußtsein und die mangelnden Kenntnisse von Erwachsenen und Kindern hinsichtlich der Prinzinzipien und Vorschriften der Konvention. Um die Bekanntmachung der Kinderrechte zukünftig zu gewährleisten, empfiehlt der Ausschuß die weitere Herstellung von Unterrichtsmaterial über die Kinderrechte. Er regt ferner an, daß insbesondere die Arbeit von Ombuds-Institutionen daraufhin untersucht werden sollte, welchen möglichen Beitrag sie zur Überwachung und Umsetzung der Kinderrechte leisten könnte.
Nationale Rechtsnormen
éFür den Bereich der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl im Grundgesetz, wie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baugesetzbuch und besonders im Kinder- und Jugendhilfegesetz Vorschriften zur Beteiligungsmöglichkeit und z.T. sogar zur Beteiligungsverpflichtung von Kindern und Jugendlichen enthalten.
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949) haben Kinder die gleichen Grundrechte wie Erwachsene: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Artikel 17 führt aus: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Über die Art.2 und 17 GG hinaus, hat jede/r
•
das Recht, seine Meinung frei zu äußern (Art.5GG) und•
das Recht, sich friedlich zu versammeln (Art.8GG).Außerdem gilt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art.3GG), sowie: Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk (Präambel zum GG Satz 3).
Kinder können also auch partizipieren, ohne daß sie im GG ausdrücklich genannt werden und ohne daß eine Alltagsbeteiligung von Kindern explizit gefordert wird. Es steht nirgendwo, daß es verboten ist, die Meinung der Kinder zu berücksichtigen. Auch Kinder haben ein Recht auf
•
freie Meinungsäußerung (Art.5GG),•
Versammlungsfreiheit (Art.8GG) und•
das Stellen von Bitten und Beschwerden (Art.17GG).Der Art.20aGG legt die staatliche Verantwortung für die zukünftigen Generationen zweifelsfrei fest und soll dem Gesetzgeber zuküftig als Handlungsmaxime dienen. Er lautet:
Artikel 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.
Merk kommentiert die Diskussion um den Art.20aGG wie folgt: Diese Aufnahme des Art.20a in das GG kann in der nächsten Legislaturperiode zu einer dramatischen Verstärkung der Kinder- bzw. Zukunftsinteressen führen, wenn der politische Wille zur Umsetzung vorhanden ist (Merk 1995).
Ähnlich wie im GG wird auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine Verpflichtung zur Beteiligung festgeschrieben. Es wird allerdings auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Kinderinteressen hinsichtlich der Pflege und Erziehung der Kinder innerhalb der Familie hingewiesen. In §1626BGB heißt es:
Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewußtem Handeln (§1626Abs.2BGB).
Berücksichtigung bedeutet in diesem Zusammenhang, Entscheidungen nicht über den Willen des Kindes hinweg zu treffen. Eltern sollen die Interessen ihrer Kinder bei den alltäglichen Entscheidungen in der Familie mitbeachten, um die Kinder auf diese Weise an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen.
Im Baugesetzbuch (BauGB) sind an mehreren Stellen die Mitwirkungsmöglichkeiten von Betroffenen angesprochen. Betroffene sind in diesem Sinn auch Kinder, da sie ebenfalls zu den NutzerInnen von Baumaßnahmen gehören. Die entsprechenden Vorschriften des BauGB müßten daher auch für sie Gültigkeit haben.
Es sind beispielsweise nach §1BauGB bei der Erstellung von Bauleitplänen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie die Bedürfnisse von Familien und jungen Menschen mit zu berücksichtigen. Ferner sind BürgerInnen nach §3BauGB frühzeitig über allgemeine Ziele, Zweck und voraussichtliche Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, wobei ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. In §3BauGB heißt es:
§3BauGB: Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Unter der Bezeichnung BürgerInnen werden auch Kinder subsummiert. Das bedeutet, die Unterrichtungspflicht bezieht sich nicht ausschließlich auf Erwachsene, sondern auch Kinder sind zu unterrichten und können von der Gelegenheit zur Äußerung Gebrauch machen.
Stellvertretend für die Kinder und Jugendlichen kann die Jugendhilfe als Träger der Belange von Kindern und Jugendlichen (vgl.§1Abs.3 Nr.4KJHG) an Planungsvorhaben beteiligt werden. Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, ist auch von seiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgesehen. In §81KJHG steht:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt zusammenzuarbeiten.
Das 1990 inkraftgetretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat durch die Ablösung des bis dahin gültigen Jugendwohlfahrsgesetzes einen großen Beitrag für die Verbesserung der Rechtssituation von Kindern und Jugendlichen bewirkt, auch in Bezug auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der §1Abs.3Nr.4KJHG besagt z.B.:
Jugendhilfe soll insbesondere dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§1Abs.3Nr.4KJHG).
Dieser Absatz ist nicht als allgemeine Grundlage für die Partizipation von Kindern anzusehen. Er ermöglicht aber der Jugendhilfe, sich anwaltlich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen und in ihrem Interesse mit anderen Stellen oder Ämtern, z.B. dem Bauamt, zusammenzuarbeiten.
Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung wird an mehreren anderen Stellen im KJHG formuliert:
Das KJHG ist Rechtsgrundlage, in der die Kinder und Jugendlichen als Subjekte mit ihrem Recht auf Mitbestimmung von dem Gesetzgeber ernst genommen werden. Im KJHG werden keine konkreten Beteiligungsmodelle genannt. Es bleibt daher dem Träger der Jugendhilfe überlassen, geeignete Formen zu entwickeln, durch die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag partizipieren können.
Schleswig-Holsteinische Rechtsnormen
Zu den Schleswig-Holsteinischen Rechtsnormen zähle ich im Zusammenhang mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen neben dem Jugendförderungsgesetz das Kindertagesstättengesetz und die Gemeindeordnung.
Das Jugendförderungsgesetz (JuFöG) ist das Ausführungsgesetz zum KJHG für das Land Schleswig-Holstein. Es konkretisiert u.a. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die öffentlichen Jugendhilfeträger wie folgt:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zu gewährleisten. Sie sollen rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet werden. Mit ihnen sollen persönliche Gespräche geführt werden (§4Abs.1Satz1-3 JuFöG).
Für die freien Jugendhilfeträger besagt das JuFöG:
Absatz 1 gilt entsprechend für die Träger der freien Jugendhilfe (§4Abs.2JuFöG).
Und für gemeindliche Planungen hält das JuFöG fest:
Kinder und Jugendliche sollen an Planungen in den Gemeinden in angemessener Weise beteiligt werden, soweit ihre Interessen hiervon berührt werden (§4Abs.3JuFöG).
Damit liegt für Schleswig-Holstein eine Rechtsnorm vor, die eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowohl im Rahmen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe wie auch bei gemeindlichen Planungen vorsieht. Die Formulierung ist zu gewährleisten (§4Abs.1JuFöG) läßt dabei den Trägern der Jugendhilfe keinen Handlungsspielraum offen, weil es sich um eine Pflichtaufgabe handelt.
Für den Bereich der Kindertagesstätten gibt es als eigenständige Rechtsnorm das Kindertagesstättengesetz (KITaG). Nach ihm gilt für Personen, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind: Sie orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder (§5Abs.2Satz2KITaG).
Sie sollen nicht über deren Belange hinweg Entscheidungen treffen, sondern die Interessen der Kinder in den Alltag einfließen lassen. Hier wird speziell für den Bereich der Kindertageseinrichtungen auf die alltägliche Berücksichtigung der Kinderinteressen hingewiesen.
Die Gemeindeordnung (GO) wurde zum 1. April 1996 novelliert und enthält damit erstmals in Schleswig-Holstein und erstmalig in der Bundesrepublik eine eigenständige kommunalverfassungsrechtliche Regelung über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der gemeindlichen Entscheidungsfindung. Die neuen Vorschriften, der §1Abs.1Satz3GO und der §47f GO, verpflichten die Gemeinden, in Verantwortung für zukünftige Generationen zu handeln und Kinder und Jugendliche zu beteiligen sowie deren Beteiligung zu dokumentieren.
Die Gemeinden haben das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen (§1Abs.1Satz2u.3GO).
Mit dieser neuen Fassung wird betont, daß die Gemeinden nicht mehr nur gegenwartsbezogen handeln, sondern auch zukunftsbezogen. Planungen und Vorhaben wirken sich auf die Kinder und auf ungeborene Generationen aus.
In den §§16a-16f GO heißt es:
Die §§ 16a bis 16f GO richten sich an alle EinwohnerInnen, also auch an Kinder, denn in §6GO heißt es: Einwohnerin oder Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt (§6Abs.1GO).
Mit dem §47f GO hat das Land Schleswig-Holstein die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über diese Paragraphen hinausgehend geregelt. In §47f GO heißt es:
(1) Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16a bis 16f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Abs.1 durchgeführt hat .
Damit trifft der §47f GO erstmals eine eigenständige kommunalverfassungsrechtliche Regelung über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der gemeindlichen Entscheidungsfindung, die sich von den vorhergehenden Vorschriften über die sonstigen Beiräte deutlich absetzt. Die Rechtsnorm verpflichtet die Gemeinden, geeignete kinderspezifische Beteiligungsverfahren zu entwickeln, räumt ihnen aber hierbei eine große Gestaltungsfreiheit ein. Die Gemeinden können auf Instrumente zurückgreifen, die angelehnt sind an Mitbestimmungsformen, die sich in der demokratischen Praxis für Erwachsene bewährt haben, wie Kinderparlamente, Kinderbeiräte und Kinderforen. Sie können aber auch projektorientierte Beteiligungsformen wie Zukunftswerkstätten oder Planungswerkstätten wählen .
Der Absatz 2 des §47f GO verpflichtet die Gemeinden, bei der Durchführung von kinderrelevanten Vorhaben die Form der Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen offenzulegen. Damit wird die Gemeinde verpflichtet, zu dokumentieren, in welcher Weise sie der programmatischen Verpflichtung, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, nachgekommen ist. Der Gestaltungsspielraum für die Gemeinden ist hierbei weitgefächert. Er reicht von der mündlichen oder schriftlichen Begründung einzelner Vorhaben oder Planungen über die Niederschriften kommunaler Gremien bis hin zu kommunaler Öffentlichkeitsarbeit .
Ziele
Welchem Zweck dient Kinderbeteiligung ? Alltagspartizipation kann die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen, zur Verbesserung unserer Lebensqualität sowie zur Verringerung von Gewalt und Zerstörung beitragen. Ferner kann sie Politikverdrossenheit abbauen und die Lobby von Kindern und Jugendlichen verbessern.
Alltagspartizipation fördert die individuelle und die soziale Entwicklung
é der Kinder und Jugendlichen und unterstützt deren Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen, weil Kinder und Jugendliche durch die Auseinandersetzung mit anderen Kindern bzw. Jugendlichen sowie mit Erwachsenen positive Erfahrungen sammeln können. Sie erleben z.B.,•
daß sie sich gegenseitig in Gesprächen zuhören und ernst nehmen, wodurch ihr Selbstwertgefühl gestärkt wird,•
daß sie ihre eigene Meinung vertreten und dadurch an Selbstbewußtsein gewinnen,•
daß sie sich gegenseitig beim Modellbauen oder ähnlichen gestalterischen Arbeiten unterstützen, wodurch sie soziales Verhalten und gegenseitige Hilfestellung lernen,•
daß sie unter Berücksichtigung der Einzelstandpunkte in einem demokratischen Verfahren zu einem Gesamtergebnis gelangen, wobei sie Demokratiefähigkeit entwickeln.Kinderbeteiligung bedeutet immer, daß Kinder nicht alleine, sondern mit Erwachsenen ein Problem bearbeiten oder ein Projekt gestalten. Eine ernsthafte Partizipation muß sich ihrer Bedeutung als Beziehungsarbeit und Persönlichkeitsbildung (nicht nur für Kinder) bewußt sein.
Das Eingebundensein von Kindern und Jugendlichen in Projekte führt, wie zahlreiche Erfahrungen zeigen, durch das persönliche Engagement zur Verantwortlichkeit für die Erhaltung und den Schutz dieser Projekte. Durch ihre eigene Beteiligung entwickeln Kinder die Fähigkeit zu kritischer Reflexion und zum Perspektivenvergleich, was grundlegend für die Selbstbestimmung politischer Meinung ist. Partizipation ist nicht nur der Ansatz, um mehr soziale Verantwortlichkeit und Kooperationsfähigkeit zu entwickeln, es ist der Weg zur Entwicklung einer psychisch gesunden Person. Das Verändern und Mitgestalten der Alltagsumgebung wird für die Kinder und Jugendlichen zu einer elementaren Lebenserfahrung.
Die unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen von Jungen und Mädchen sowie von deutschen und von nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen werden durch Partizipationsprojekte gefördert, weil man die TeilnehmerInnen durch die verschiedenen Partizipationsmethoden und -techniken in ihren individuellen Möglichkeiten ansprechenen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß man sich nicht auf eine Beteiligungsform beschränkt, sondern offen ist für vielfältige Partizipationsmöglichkeiten.
Die projektbezogenen Partizipationsmodelle, wie z.B. das Planen und Gestalten eines Spielplatzes, sind eher handlungsorientiert und geben den Kindern die Möglichkeit, spielerisch ihre Belange einzubringen. Aktionen und das praktische Tun stehen im Vordergrund. Andere Methoden, wie z.B. StadtteilforscherInnenprojekte, in denen die Kinder mit Fotoapparat oder Videokamera ihre Umgebung erkunden, sensibilisieren die Kinder und Jugendlichen für die unterschiedlichen Problembereiche ihres Lebensumfeldes.
Politische Partizipationsmodelle, wie z.B. Kinderparlamente oder Kinderforen, fördern die Verbalisierungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und nehmen ihnen ihre Scheu, vor anderen Menschen zu sprechen und ihre Belange auch Erwachsenen gegenüber und in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Über die individuelle Förderung der Persönlichkeit hinaus trägt Alltagspartizipation zu einer Verbesserung unserer Lebensqualität
é bei. Kinder müssen an der Planung ihrer Lebensumwelt beteiligt werden: Die Unwirtlichkeit unserer Städte verlangt nach mehr Kinderfreundlichkeit; Partizipation hilft kinderfeindliche Strukturen abzubauen und erhöht das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Umwelt und steigert die Lebensqualität. Partizipation reicht über eine kinderfreundliche Umwelt hinaus. Sie trägt zu einer menschenfreundlichen Gesellschaft und zu einer allgemeinen Verbesserung unserer Lebensbedingungen bei. Es wird sich zeigen, daß das, was Kindern dient, letztendlich der Lebensqualität aller zugute kommt.Neben der Verbesserung der Lebensqualität trägt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dazu bei, Planungsfehler zu vermeiden
é . Bei Maßnahmen und Vorhaben planen Erwachsene aufgrund ihrer Vorstellungen, was für Kinder richtig wäre. Das kann erheblich von den Vorstellungen der Kinder abweichen. Sowohl bei Wohnumfeldbaumaßnahmen, wie auch bei Verkehrsplanungen oder der Gestaltung von Spielplätzen, sind die Kinder die ExpertInnen für ihre Wünsche und dadurch kompetente MitplanerInnen.Kinder haben für Probleme oft unkonventionelle Lösungsvorschläge, die in der Regelwelt der Erwachsenen nicht mehr gesehen werden. Auf diese Weise trägt Partizipation von Kindern dazu bei, die Arbeit und die Ergebnisse von PlanerInnen zu verändern und einerseits Planungsfehler zu vermeiden und andererseits die Identifikation der Kinder mit ihrer Lebensumwelt zu fördern
é . Durch Partizipation finden ferner Raumaneignungsprozesse statt, in dessen Folge die Kinder und Jugendlichen ihren Raum schützen und pflegen anstatt ihn zu zerstören.Die Beteiligung an Planungen sowie das Schaffen von kinderfreundlicher Infrastruktur tragen dazu bei, Vandalismus vorzubeugen
é und Gewalt zu vermeiden. Kinder und Jugendliche scheinen sich darüber hinaus in den von ihnen mitgestalteten Räumen sozialer zu verhalten, so daß durch Partizipation soziale Kosten gesenkt werden können.Über die bisher genannten Ziele hinaus versprechen sich insbesondere PolitikerInnen von den politischen Beteiligungsformen, wie z.B. Kinderparlamenten, Kinder und Jugendliche frühzeitig und in geeigneter Weise an politische Verfahren heranzuführen und auf diese Weise einer Politikverdrossenheit entgegenzuwirken
é . Mit der politischen Partizipation muß allerdings die Bereitschaft der Erwachsenen, etwas von ihrer Macht abzugeben, einhergehen, damit aus Kinderparlamenten keine Alibiveranstaltungen werden und sich dadurch möglicherweise die Politikverdrossenheit erhöht.In jedem Fall lernen Kinder und Jugendliche durch Partizipation, ihre Anliegen öffentlich zu machen und auf diese Weise die Lobby für Kinder zu verbessern
é . Sie behalten ihre Anliegen und Wünsche nicht für sich, sondern treten offensiv an PolitikerInnen, Fachleute und VerwaltungsmitarbeiterInnen heran und in die Öffentlichkeit hinein.Unterstützt werden die Kinder und Jugendlichen von Einrichtungen und Organisationen, die sich stellvertretend für sie zu Wort melden, z.B. von KinderanwältInnen, Kinderbauftragten oder vom Deutschen Kinderhilfswerk. Diese führen i.d.R. selbst Beteiligungsaktionen durch und transportieren die Belange der Kinder in das Bewußtsein der Öffentlichkeit. Auf diese Weise lassen sie Partizipation alltäglicher werden und bewirken eine Verbesserung der Lobby für Kinder.
Kriterien für die Bewertung von Partizipationsprojekten und -modellen
éIn der aktuellen Literatur werden Partizipationsprojekte und -modelle beschrieben, die nicht immmer "geeignet" scheinen. Um geeignete und weniger geeignete Methoden unterscheiden zu können, sind im folgenden Prüfmerkmale zusammen getragen, die für die Bewertung von Partizipationsprojekten und -modellen hilfreich sein können.
Es ist nicht nur wichtig Kinder ernst zu nehmen und für eine verbindliche Umsetzung der Ergebnisse Sorge zu tragen, auch das Finden geeigneter KooperationspartnerInnen sowie zeitnahe Umsetzungsmöglichkeiten sind wesentlich. Partizipationsverfahren sollten für alle Beteiligten transparent und für Kinder überschaubar seien. Die Kinder sollten freiwillig teilnehmen und die Methode sollte genügend spielerische Elemente enthalten, so daß Partizipation Spaß macht. Die Methoden und Modelle sollten außerdem den Fähigkeiten und Neigungen der TeilnehmerInnen entsprechen und eine kontinuierliche Beteiligung über einmalige Aktionen hinaus gewährleisten.
WERDEN DIE KINDER BZW. JUGENDLICHEN TATSÄCHLICH ERNST GENOMMEN ? Diese Frage ist elementar, weil eine Subjekt-Subjekt-Beziehung nur dann entstehen kann, wenn man bereit ist, Kinder ernst zu nehmen
é und mit ihnen als gleichwertige GesprächspartnerInnen kommunizieren.Nach unserem heutigen Demokratieverständnis darf die politische Mündigkeit eines Menschen weder von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch von seiner Einsichtsfähigkeit oder seinen persönlichen Fähigkeiten abhängig gemacht werden, auch nicht von seinem Alter.
Kinder und Jugendliche sind nach den rechtlichen Bestimmungen zu beteiligen (s.o.) und sie sind dabei ernst zu nehmen. Dies bedeutet, daß kein Kind zum Objekt fremder Interessen werden darf. Dieser Gedanke deckt sich mit den verfassungsrechtlich vorgegebenen Erziehungszielen und ist im Sinne einer umfassend praktizierten Alltagsdemokratie zu verwirklichen.
Das Ernstnehmen stößt an Grenzen, wenn die Erwachsenen nicht bereit sind, Kindern und Jugendlichen mit deren Veränderungswünschen offen gegenüberzutreten, weil sie nicht bereit sind, etwas von ihrer Macht abzugeben
é . Bei einem Projekt zur Klassenraumgestaltung waren die Erwachsenen beispielsweise erstmal nicht bereit, die Wünsche der Kinder zu akzeptieren. Die Kinder meinten daraufhin: Die wollen uns über den Tisch ziehen!Dieser Eindruck entstand, weil die sachliche Problemlösung überlagert war von dem Aspekt wer sie herbeiführt. Solche Situationen bedürfen der Reflexion, um die inhaltliche Arbeit von der Beziehungsebene zu trennen und thematisch weiterarbeiten zu können.
Kinder ernst zu nehmen bedeutet, sich mit deren Wünschen und Forderungen auseinanderzusetzen. Dem Abfragen von Wünschen muß die Bereitschaft zu deren Umsetzung folgen, weil die Mitwirkung der Kinder sonst ins Leere läuft und für die Kinder ohne für sie greifbare bzw. bespielbare Ergebnisse beendet würde. Das kann zu Enttäuschungen führen. Die tatsächliche Berücksichtigung der Anliegen der Kinder kann als Verbindlichkeit
é betitelt werden.Zur Symbolisierung dafür, daß die Kinder etwas bewirken wollen, können beispielsweise die PolitikerInnen, die an einem Kinderforum teilnehmen, als Erinnerungshilfe ein mit einem Knoten versehenes Taschentuch überreicht bekommen, um sich tatsächlich um die Durchsetzung eines bestimmten Kinder-Antrages zu kümmern. Neben solchen Accessoires gibt es weitere Möglichkeiten, die Verbindlichkeit von Beteiligungsvorhaben zu erhöhen.
Man sollte z.B. KooperationspartnerInnen finden
é , mit denen die Realisierung der Kinderbelange leichter möglich ist. Kooperation sollte in Form einer frühzeitigen und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den BegleiterInnen eines Partizipationsvorhabens und zuständigen Ämtern und anderen Stellen erfolgen. Das Ziel hierbei ist es, PartnerInnen zu finden, die bereit sind, den Weg für eine erfolgreiche Beteiligung zu ebnen.Auf diese Weise soll vermieden werden, daß sich Kinder Gedanken um die Neugestaltung einer Fläche als Spielgelände machen, es sich jedoch im nachhinein herausstellt, daß die Verantwortlichen die Fläche bereits für andere Zwecke fest verplant haben.
Die Kooperation mit EntscheidungsTrägern, Ämtern, PolitikerInnen, Unternehmen, Eltern u.a. trägt darüber hinaus dazu bei, die Realisierungszeiträume zu verkürzen
é . Im Zuge einer guten Zusammenarbeit können notwendige Genehmigungen und Zuständigkeiten frühzeitig abgeklärt und z.B. geeignete Bauunternehmen gefunden werden. Zwischen der Beteiligung an einer Planung und deren Realisierung sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. Eine 8-jährige, die an einem Schulhofumbau mitgeplant hat, darf deren Realisierung nicht erst als 14-jährige erleben.Bei vielen Projekten dauert die Realisierung länger als es für Kinder verstehbar ist. Bei dem Projekte Spielstraße erstreckte sich die Umsetzung über einen Zeitraum von 2 Jahren. Aus den entstehenden Wartezeiten können sich Frustrationen entwickeln, weil für die Kinder der Eindruck entsteht, alles bleibt so wie es ist. Hier Spieleaktionen zur Wartezeitüberbrückung durchzuführen, um die Kinder nicht zu unruhig werden zu lassen, stellt bestenfalls eine Not-Lösung dar.
Bei Partizipationsprojekten nehmen die Kinder und Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache teil. Sie beziehen zu Fragen, die ihren unmittelbaren und alltäglichen Lebensbereich betreffen, Stellung und wissen, was in dem Bereich verändert werden muß. Durch die Alltagsnähe
é ist die Bedeutsamkeit des Projektthemas für die Zielgruppe gewährleistet. Die Betroffenen thematisieren selbst Probleme aus ihrem Alltag. Es besteht für die Kinder und Jugendlichen die Motivation zur Mitwirkung, weil sie die Gelegenheit erhalten, Mißstände in ihrem direkten Lebensumfeld zu verändern.Die Planungsaufgabe darf bei Beteiligungsvorhaben nicht über die für die jeweilige Altersgruppe überschaubare Umgebung hinausgehen. Auf diese Weise können Überforderungen vermieden werden.
Alltagsbezogenheit bedeutet nicht nur, daß Kinder und Jugendliche für ihren eigenen Lebensbereich wirken, sondern auch, daß sie in ihrem alltäglichen Lebensumfeld beteiligt werden. Alltagspartizipation muß daher dezentral und stadtteil- bzw. wohngebietsnah stattfinden, damit Kinder und Jugendliche Partizipation als etwas zu-ihrem-Alltag-Gehöriges erleben und nicht als Sonderveranstaltungen in den Ratssälen der Erwachsenen.
Um zu gewährleisten, daß Kinder und Jugendliche sich zu Themen beteiligen, sie sie selbst für wichtig erachten, ist es erforderlich, daß Erwachsene Beteiligungsprojekte uneigennützig
é begleiten. Es ist zu vermeiden, daß Kinder für die Durchsetzung der Interessen von Erwachsenen mißbraucht werden.Geeignete Beteiligungsverfahren müssen es darüber hinaus ermöglichen, daß die Kinder und Jugendlichen den Beteiligungsprozeß überblicken und die Ergebnisse nachvollziehen können. Durch Transparenz
é wird es ihnen erleichtert, sich mit der Beteiligungsaktion und mit den Resultaten zu identifizieren. Sie verringert außerdem die Gefahr, daß die Kinder für die Interessen der Erwachsenen manipuliert werden.Besonders in der Realisierungsphase eines Projektes, in der die Kinderwünsche auf deren Umsetzbarkeit geprüft werden, ist es notwendig, für Klarheit zu sorgen. Man sollte gemeinsam mit den Kindern bzw. Jugendlichen Umsetzungskriterien entwickeln. Dadurch wird zum einen gewährleistet, daß die Erwachsenen keine willkürlichen Entscheidungen fällen. Zum anderen können die Kinder und Jugendlichen selbst an der Abwägung ihrer Anliegen teilhaben und auf diese Weise das Ergebnis nachvollziehen.
Ferner ist es notwendig, bereits zu Beginn der Arbeit die Grenzen
é der Aktion zu benennen, um keine Hoffnungen und Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden. Ansonsten kann es zu Enttäuschungen kommen, die in Frustrationen münden können.Insbesondere bei Bedarfsanalysen oder Sammlungen von Informationen zum Ist-Zustand, wie es z.B. bei StadtteilforscherInnenprojekten gemacht wird, muß den Kindern klar sein, woran sie beteiligt werden: ob sie an der Planung zukünftiger Vorhaben mitwirken oder ob sie eine statistische Erhebung unterstützen.
Im Vorfelde einer Beteiligungsaktion müssen sich zudem die InitiatorInnen ihre persönlichen und die verwaltungsmäßigen Grenzen bewußt machen. Hierfür ist es z.B. notwendig, Vorabgespräche mit KooperationspartnerInnen zu führen und die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten richtig einzuschätzen. Auf diese Weise können etwaige Umsetzungsschwierigkeiten rechtzeitig abgeklärt werden.
Ein weiteres Kriterium ist die Freiwilligkeit
é der Teilnahme an Partizipationsprojekten. Kinder und Jugendliche sollten nicht zur Beteiligung gedrängt oder gezwungen werden. Sie haben das Recht, sich als Subjekte für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden (vgl. Art.2GG, Persönliche Freiheit).Darüber hinaus sollte Partizipation den Kindern und Jugendlichen Spaß
é machen und genügende spielerische Elemente enthalten. Das Verhalten von Kindern zur Lebensumwelt ist geprägt durch das Bedürfnis, spielerisch zu erkunden, zu erforschen, kennenzulernen, auszuprobieren, nachzuahmen und teilzuhaben. Beteiligungsaktionen mit Kindern und Jugendlichen müssen daher die spielerische Komponente berücksichtigen und Spaß machen, ansonsten verlieren sie schnell ihre Anziehungskraft sowohl für die Kinder wie auch für die Erwachsenen.Beteiligungsformen mit spielerischen Elementen sind z.B. Streifzüge, Interviews, Modellbau und auch Zeichnungen und Collagen.
Neben der spielerischen Komponente sollten Partizipationsmodelle und -methoden die individuellen Fähigkeiten und Neigungen
é der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Die TeilnehmerInnen sollen auf diese Weise mit ihren jeweiligen Möglichkeiten ernstgenommen und akzeptiert werden. Es ist zu vermeiden, Kinder mit Methoden zu beteiligen, die eigentlich nicht für sie geeignet sind, wie z.B. "parlamentarische Formen für alle". Sie setzen einzelne Fähigkeiten, wie z.B. die Verbalisierungsfähigkeit, in den Vordergrund und lassen andere Geschicke unberücksichtigt. Hierdurch werden lediglich diejenigen Kinder angesprochen, die die speziellen Voraussetzungen erfüllen. Viele andere Kinder, die die Bedingungen nicht erfüllen, werden von der Partizipation ausgeschlossen.Bei der Berücksichtigung der Fähigkeiten und Neigungen sind insbesondere
•
das Alter bzw. der Entwicklungsstand,•
die Deutschkenntnisse,•
das Geschlecht,•
die Verbalisierungsfähigkeit,•
praktische Fertigkeiten und•
das Bedürfnis zum Spielen und sich zu bewegender Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Um den unterschiedlichen Befähigungen der TeilnehmerInnen gerecht zu werden, sollten die Kinder- und Jugendinteressen auf verschiedenen Ebenen aufgegriffen und durchgesetzt werden. Dies können z.B. flankierende Maßnahmen zu einem Kinderparlament sein, in Form von Werkstätten mit kreativen Medien, wie Video, Radio, Zeitung, Improvisationstheater. Es können aber auch Projekte sein, in deren Verlauf mehrere Beteiligungsmethoden zur Anwendung kommen, z.B. Streifzüge, Arbeit mit Foto und Video, Zeichnungen Modellbau, Kartenabfrage und Interviews.
Vor allem Kleingruppenarbeiten bieten sich an, um auf die Kinder individuell einzugehen, weil in ihnen der direkte Kontakt zu den Kindern leichter möglich ist. Die Arbeit mit Untergruppen bietet auch die Möglichkeit, die Beteiligung abschnittweise in Mädchen- und Jungengruppen getrennt durchzuführen, um auch geschlechtsspezifische Aspekte ausreichend zu berücksichtigen. Dies ist sinnvoll, weil in einer geschlechtshomogenen Gruppe Mädchen und Jungen möglicherweise auch persönliche Wünsche äußern, die sie in einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe nicht vortragen würden.
Es ist notwendig, daß Kinder und Jugendliche Alltagspartizipation als einen kontinuierlichen Prozess erleben und nicht als punktuelle Veranstaltung. Sie können auf diese Weise Beteiligungsfähigkeiten über einen längeren Zeitraum hinaus ausbilden und erleben Partizipation als etwas selbstverständlich zu ihrem Alltag Dazugehöriges. Außerdem ist Kontinuität
é notwendig, um Kinder und Jugendliche über zeitlich begrenzte Projekte hinaus ernst zu nehmen. Es ist unzureichend, Beteiligungsaktionen durchzuführen, und den Kindern und Jugendlichen, die Gefallen am Mitbestimmen gefunden haben, nach Abschluß der Maßnahme keine weiterführende Mitwirkungsmöglichkeit anbieten zu können.Hier bedarf es bereits vor Beginn einer Projektmaßnahme der Konzeptionierung von weiterführenden kontinuierlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die alltagsnah sowie spiel- und spaßorientiert gestaltet sind, um Partizipationsvorhaben nicht nach deren Abschluß im Sande verlaufen zu lassen.
Zusammenfassung der Kriterien
éDiese aufgestellten Kriterien werden von den verschiedenen Beteiligungsprojekten und -modellen sehr unterschiedlich erfüllt. Alltags- und aktionsorientierte Beteiligungsformen scheinen für Kinder und Jugendliche manchmal geeigneter zu sein als Versammlungen oder Sitzungen, weil erstere i.d.R. dezentral direkt im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen stattfinden und weil sie den kindlichen Bedürfnissen nach Spiel, Spaß und Aktivsein eher gerecht werden als die zweitgenannten Modelle.
Wer Kinder wirklich an der Planung und Gestaltung ihrer Lebensumwelt beteiligen will, muß mit Kindern ausprobieren! Er muß Handungsfelder inszenieren, auf denen Erfahrungen gemacht werden können, möglichst selbständig, vielfältig, authentisch, intensiv und verbindlich. Neben der institutionellen Form der Kinderbeteiligung (Kommstrukturen) sind aufsuchende, stadtteilorientierte Beteiligungsformen zu fördern und zu entwickeln.
Als geeignete Beteiligungsmodelle sind am ehesten diejenigen anzusehen, die verschiedene Formen der Partizipation parallel berücksichtigen und auf diese Weise eher in der Lage sind, die genannten Kriterien zu erfüllen als einspurige Beteiligungsverfahren. Eine Möglichkeit könnte sein, parallel zu arbeiten:
3 Handlungsfelder für Partizipation
Unter dem Begriff Handlungsfelder sind diejenigen Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen subsummiert, in denen sie täglich ihre Freizeit verbringen. Dies sind z.B. die eigene Wohnung, das Wohnumfeld, Spielplätze, die Straße und der Stadtteil oder die Gemeinde.
Wohnen und Wohnumfeld
éDie Wohnungé ist die räumliche Basis der Familie und ein elementarer Faktor für die Qualität des Zusammenlebens von Kindern und Erwachsenen. Wohnung und dann die nähere und weitere Wohnumgebung sind die ersten Lebens-, Erfahrungs- und Spielräume der Kinder. Nicht nur das Kleinkind und Kinder im vorschulischen Alter, sondern auch das älter werdende Kind hat bei größer werdendem Aktionsradius einen starken Bezug zur Wohnung. Dabei kommt der kindgerechten Gestaltung der Wohnungen und des Wohnnahbereiches heute mehr Bedeutung zu, da Kinder erheblich mehr Zeit in der Wohnung verbringen.
Wie können Kinder in ihrem Alltag an der Gestaltung von Wohnraum beteiligt werden ? Ein typisches Beispiel für die Nichtbeteiligung von Kindern ist ein Bauprojekt, das das Ergebnis ist einer langen Diskussion mit ArchitektInnen, Eltern, PolitikerInnen und einem am Thema interessierten Arbeitskreis - jedoch ohne die Partizipation von Kindern. Eine Befragung der Kinder, die erst nach der Fertigstellung der Wohnanlage durchgeführt wird, ist eigentlich zu spät.
Zur Feststellung der Zufriedenheit mit der Wohnsituation können mit den in einer Siedlung lebenden Kindern und Jugendlichen Interviewstreifzüge per Cassettenrecorder durchgeführt werden. Kinder von 4-17 Jahren führten bei dem Beispielprojekt eine/n Projektmitarbeiter/in durch ihr Wohnhaus. Er/sie folgte den Kindern und stellte ihnen Fragen zu den Räumen, anhand derer die Zufriedenheit bzw. die Unzufriedenheit der Kinder mit ihrer Wohnsituation erörtert wurde. Die einzige Aufgabe für die Kinder war es, diejenigen Räume, die sie als besonders wichtig erlebten, zuerst aufzusuchen. Die Kinder übernahmen bei bei dieser Methode die Rolle des/r FührerIn durch ihr Haus, wodurch sie zum Mitmachen motiviert wurden und gleichzeitig die Möglichkeit bekamen, auf die von ihnen empfundenen Besonderheiten der Architektur hinzuweisen.
Für die ProjektmitarbeiterInnen erwiesen sich auch die jüngeren Kinder als kompetente GesprächspartnerInnen, die lediglich dann von ihrer Rolle als Fachmädchen bzw. Fachjungen zurückfielen in ihre Rolle als unmündige Kinder, wenn sich Eltern oder ältere Geschwister in das Interview einmischten und wohlwollend stellvertretend für sie die Fragen beantworteten oder ergänzten. Dieses Projekt zeigte deutlich, daß auch kleine Kinder qualifiziert beteiligt werden können, wenn man ihnen mit einer geeigneten Methode die Chance dazu gibt.
Bei einem anderen Projekt wurden bereits in der Planungsphase eines Mehrfamilienhauses 13-15 Jahre alte Kinder beteiligt. Sie entwickelten über einen Zeitraum von vier Monaten eigene Ideen für die Grundrißgestaltung des Hauses und arbeiteten dabei mit der zuständigen Architektin zusammen. Ein Ergebnis dieser Projektarbeit war es, daß die Kinder den Erwachsenen vor Augen gehalten haben, in welchem Gestrüpp von Kosten-Nutzen-Barrieren die Erwachsenen leben. Die Kinder sind relativ unbelastet von hierarchischem Gedankengut, stellen ihre Bedürfnisse frei und offen in den Raum und haben Sinn für das Wesentliche.
Kein Erwachsener denkt so unkompliziert wie Kinder. Kinder sprechen ihren Unmut klar und offen aus, lassen ihrer Phantasie freien Lauf und bringen so neue Impulse oder tabuisierte Themen in die Diskussionen. Durch die Beteiligung von Kindern wird ein ungeheueres Innovationspotential geweckt, das erwachsenen Planern helfen kann, neue Perspektiven, Umdenkungs- und Handlungswege zu erschließen. So können Planer und Politiker in Bürgernähe handeln, und es können Planungsfehler vermieden werden .
Die herkömmlichen Wohnungsaufteilungen werden den heutigen Ansprüchen von Kindern nicht mehr gerecht. Kinderzimmer sind beipsielsweise zu klein und liegen zu weit entfernt von den Räumen, in denen sich die Eltern tagsüber aufhalten. Um bei Neuplanungen veränderte Lebenssituationen zu berücksichtigen, ist eine Architektur notwendig, zu der u.a. teilbare Wohneinheiten und angemessene Spielraumgrößen für die Kinder zählen.
Auch Kinder haben ein Recht auf eine für ihre Bedürfnisse ausreichende Wohnraumgröße, insbesondere vor dem Hintergrund der Beschneidung von Draußenspielflächen. Zukünftige Bauvorhaben sollten verstärkt gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geplant werden. Auf diese Weise könnten beispielsweise gleichgroße Zimmer für Eltern und Kinder einer gleichberechtigten Bedürfnisbefriedigung von Kindern und Erwachsenen Rechnung tragen.
Das Wohnumfeldé ist die unmittelbare Umgebung der Wohnung. Es ist für Kinder zentraler Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielraum. Zu ihm gehören Grünflächen, Anpflanzungen, Gärten, Gehwege, Straßen und Spielanlagen. Durch engere Bebauung und die Zunahme des fließenden und ruhenden Verkehrs, werden die Freiflächen und damit die Spiel und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche immer stärker eingeschränkt.
Inzwischen setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, daß bei der Gestaltung der Siedlung stärker die Interessen der Kinder zu berücksichtigen sind. Dabei gilt auch hier, daß kindgerechte Siedlungs- und Verkehrsgestaltungen den Bedürfnissen aller Menschen zugute kommen
.
Kinder und Jugendliche an der Wohnumfeldgestaltung zu beteiligen bedeutet, sie als Betroffene zu fragen,
•
wo aus ihrer Sicht Gefahren für sie im Alltag bestehen,•
welche Spiel- und Erlebnismöglichkeiten ihnen im Alltag fehlen,•
in welchen Bereichen Nutzungskonflikte mit anderen AnwohnerInnen auftreten.Hierzu ein Beispiel: Zur Gestaltung des Wohnumfeldes von vier Wohnblöcken wurde 1992 in einer Stadt ein Beteiligungsprojekt durchgeführt. An ihm sollten in erster Linie die dort lebenden Kinder, aber auch Jugendliche und die Eltern beteiligt werden. Bei der Durchführung des Projektes gab es in der Anfangsphase Schwierigkeiten, weil die Eltern die Beteiligung ihrer Kinder nicht ernst genommen hatten:
Zur Bekanntmachung des Vorhabens wurden an die Haushalte Einladungen verschickt mit der ausdrücklichen Aufforderung, auch die Kinder an dem ersten Vorbereitungstreffen teilnehmen zu lassen. Die Eltern hatten die Einladung der Kinder jedoch nicht ernst genommen und erschienen ohne Kinder.
Auf einem für dieses Treffen vorbereiteten Zettel, hatten die Kinder die Möglichkeit zu malen und zu zeichnen, was sie sich zum Spielen hinter ihrem Haus wünschten. Dieser Zettel wurde von den Eltern allerdings nicht an die Kinder weitergegeben, sondern von ihnen selbst zum Eintragen von Autostellplätzen verwendet.
Für Eltern ist es oftmals nicht selbstverständlich, wenn Kinder an Planungsmaßnahmen beteiligt werden sollen. Zum einen ist Kinderpartizipation noch kein allgegenwärtiger Bestandteil unseres Alltags. Zum anderen trauen viele Eltern ihren Kindern nicht zu, sich eigenständig beteiligen zu können, weil ihnen vergleichbare Vorerfahrungen fehlen.
Bei dem Beispiel-Projekt äußerten die Erwachsenen auf dem nächsten Treffen ihre Bedenken, daß die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes die Gefahr mit sich bringen könnte, daß Kinder aus anderen Straßen angelockt würden und sie dadurch zu einer erhöhten Lärmbelästigung beitrügen. - Beteiligungsprojekte stoßen nicht immer auf Wohlwollen und Unterstützung bei Eltern und Anwohnern. Es bedarf stets einer umfassenden Vorbereitung und Öffentlichkeitsarbeit.
Kinderbeteiligung bei gestalterischen Maßnahmen im Wohnumfeld ist häufig für viele Erwachsene - Planer, Politiker, Eltern - und auch für die Kinder selbst etwas Neues und Ungewöhnliches. Partizipation von Kindern in den Köpfen von Erwachsenen zu etablieren muß als Prozeß betrachtet werden, der nicht verordnet werden kann.
In der Fortführung obiger Beteiligungsmaßnahme wurde als Ankündigung eines einwöchigen Kinderprojektes eine Spielaktion veranstaltet. Dieses Angebot machte den Kindern viel Spaß und ermöglichte es den ProjektmitarbeiterInnen, die Kinder gezielt anzusprechen und über die bevorstehende Projektwoche zu informieren. - Diese Form der Kontaktaufnahme, bei der die ProjektmitarbeiterInnen die Kinder in ihrem Alltag aufsuchen und Spieleaktionen anbieten, hat sich für lebensumfeldbezogene Beteiligungsprojekte bewährt. Das Spielen und Spaßhaben der Aktion stehen im Vordergrund sorgen für eine lockere Atmosphäre, in der die Mitarbeiter/Innen sich mit den Kindern bekannt machen und die notwendigen Informationen an die Kinder weitergeben können.
Der Einstieg in die Thematik mit einem Film wird gerade von Kindern nicht immer angenommen. Sie finden das Spielen mit mitgebrachetn Spielgeräten interessanter. Auch die Aufgabenstellung, einen fremden Spielplatz auf seine Spieltauglichkeit hin mit Fragebogen und Fotoapparat zu prüfen, wird von den Kindern nicht immer wie gewünscht, erfüllt. Manchmal fotografieren sich die Kinder auch lieber gegenseitig, spielten mit Spaß an den neuen Spielgeräten und erkundeten das fremde Gelände ohne Fragen zu beantworten.
Diese kindlichen Verhaltenweisen müssen bei der Entwicklung von Beteiligungskonzepten und -modellen berücksichtigt werden, um Kindern ihr Kindsein zu belassen und ihnen trotzdem zu ermöglichen, in Partizipationsprojekten mitzuwirken. Kinderbeteiligung wird daher immer eine Gratwanderung zwischen Arbeit (Ernst) und Freizeit (Spaß) sein müssen.
In der folgenden Phase des Beispiel-Projektes wurden die Ideen und Wünsche der Kinder für ihr Wohnumfeld durch Gespräche gesammelt und nach einer Auswahl der realisierbaren Idee mit der Methode Modellbau konkretisiert. Die Anordnung der Einzelmodelle zu einem Gesamtmodell erfolgte jedoch ohne die Unterstützung eines Planers bzw. einer Planerin, was nachteilig war, weil auf diese Weise fachliche Ordnungskriterien fehlten.
Der Aspekt der Kriterienentwicklung für die Umsetzung bzw. Realisierung der Ideen machte in diesem Projekt Schwierigkeiten. Auf der Präsentation der Projektergebnisse meinten einige Jugendlichen, das Modell der Kinder sei Quatsch, das würde ja doch alles kaputtgemacht, das einzig sinnvolle sei ein Bolzplatz. - Diese Gruppe war bis dahin noch nicht nach ihren Vorstellungen befragt worden. Als dies nachgeholt wurde halfen sie sogar bei der Realisierung der Ideen der Kinder mit.
Hier wird deutlich, daß Beteiligungsprojekte nicht einseitig die Belange von nur einer beschränkten Betroffengruppe berücksichtigen dürfen, weil sich diejenigen, denen kein Mitspracherecht eingeräumt wurde, ansonsten benachteiligt und ungerecht behandelt fühlen könnten. An dem beschriebenen Projekt waren neben den Kindern, den Jugendlichen, den Eltern und weiteren Anwohnern, das Jugend- und das Sozialamt, eine Baugesellschaft, die Kirchengemeinde sowie die zu ihr gehörige offene Jugendarbeit, eine Arbeitsstelle zur Förderung ausländischer Kinder, das Kinderbüro, das Stadtplanungsamt und ein Grünplanungsbüro beteiligt.
Eine solche Kooperation von verschiedenen Stellen kann dazu beitragen, bereits im Vorfeld eines Partizipationsprojektes den Weg für eine erfolgreiche Beteiligung zu ebnen, was wiederum dazu beiträgt, Kindern und Jugendlichen positive Partizipationserfahrungen in ihrem Alltag zu vermitteln und Frustrationen zu vermeiden.
Spielplätze é
Unsere Entwicklung geht immer weiter in die Richtung, daß Kinder nur noch auf extra eingerichteten Spielplätzen ungestört, d.h. mit der Erlaubnis der Erwachsenen und ohne Gefährdung durch den Straßenverkehr, spielen dürfen. Doch Spielplätze sind häufig mit Dreck, Hundekot, Schadstoffen und sogar Schwermetallen verschmutzt und bieten den Kindern oftmals kaum Gestaltungsmöglichkeiten und Anregungen für kreatives Spielen. Es beschränkt sich zumeist lediglich auf die Benutzung der von Erwachsenen aufgestellten Spielgeräte. Kinder an der Planung und Gestaltung ihrer Spiel-Reservate zu beteiligen, sollte das Minimum an Verwirklichung kindlicher Kreativität und Phantasie sein, das man Kindern zugestehen sollte.
Die einzelnen Phasen einer Spielplatzplanung: Feststellen des Ist-Zustandes, Entwicklung von Ideen, Planen, Bauen und Nutzen, stellen für Erwachsene differenzierbare Arbeitsschritte dar, für Kinder hingegen sind sie kaum voneinander zu trennen. Der gesamte Prozeß erscheint ihnen als SPIELEN. Es ist Spielen, bei dem die Kinder durch ihr Tun lernen und Erfahrungen sammeln. Das Erlebnis, durch gemeinsame Tätigkeit etwas zu verändern, vermittelt Selbstbewußtsein und stärkt die Handlungskompetenz. Planungen, die die Nutzer einbeziehen, haben über die bauliche Veränderung hinaus unsichtbare Ergebnisse. Identifikation und Miteinander bauen sich auf und bewirken, daß Gewalt gegen Personen und Sachen zurückgehen.
Bei einem ausgewählten Beteiligungsprojekt zur Spielplatzgestaltung, initiiert vom Jugendamt gemeinsam mit dem Grünflächenamt, bestimmten die Kinder selbst, wie ihr Spielplatz aussehen sollte, weil sich die zuständigen Stellen von einer NutzerInnenbeteiligung eine erhöhte Akzeptanz der Spielangebote versprachen. Die Ideen und Wünsche von ungefähr 80 Kindern aus der Umgebung wurden während der Herbstferien eine Woche lang gesammelt und konkretisiert.
Die Ferienzeiten zu Ostern, im Sommer und im Herbst, werden häufig zur Durchführung von alltagsbezogenen Beteiligungsprojekten genutzt, weil sie eine ganztätige kontinuierliche Arbeit mit einer relativ festen Gruppe von Kindern in einem für Kinder überschaubaren Zeitraum von ein bis zwei Wochen, im Sommer bis sechs Wochen, ermöglichen. Das ist ausreichend Zeit, um eine Vertrauensbasis zwischen Kindern und ProjektleiterInnen herzustellen und im Rahmen einer intensiven themenbezogenen Auseinandersetzung gemeinsam mit den Kindern eine Bestandsaufnahme, eine Ideensammlung und Realisierungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Als Einstieg in die Beteiligungsarbeit unternahmen die Kinder des Beispielprojektes Fotostreifzüge durch ihren Stadtteil, auf denen sie die Spielsituation und ihr Spielverhalten dokumentierten. Bei der Besprechung der Fotos war es notwendig, sie von den Kindern selbst kommentieren zu lassen, um den Alltagsbezug herzustellen und um die Kinder richtig verstehen zu können. Es kann ansonsten zu Mißverständnissen zwischen den Kindern und den Erwachsenen kommen, wenn z.B. ein für Erwachsene nichtssagendes Gebüsch fotografiert wurde, die Kinder dies aber als geheimnisvolles Versteck toll finden. Im Unterschied zu Fotostreifzügen bieten Videostreifzüge den Vorteil, daß die Kinder an Ort und Stelle während des Filmens Bemerkungen z.B. zu den Spielmöglichkeiten mitaufnehmen können.
Die Kinder des Beispielprojektes entwickelten im Anschluß an die Dokumentation des Ist-Zustandes eigene Ideen und Wünsche zur Veränderung und Verbesserung ihrer Spielsituation. Zur Veranschaulichung ihrer Vorstellungen bauten sie Modelle, die insgesamt von einer großen Nutzungsvielfalt geprägt waren. Bemerkenswert für die ProjektmitarbeiterInnen war dabei, welch großen Wert die Kinder auf einzelne Details legten.
Die Methode Modellbau eignet sich, wie bereits bei der Wohnumfeldgestaltung beschrieben, auch in diesem Handlungsfeld. Sie scheint eine sehr geeignete Beteiligungsform zu sein. Als kreative und plastische Ausdrucksform eröglicht das Bauen den Kindern, ihre Phantasie anschaulich werden zu lassen.
Um eine nächträgliche Veränderung der Kinderplanungen zu vermeiden, ist es notwendig, im Vorwege des Projektes mögliche Schwierigkeiten in Bezug auf Genehmigungsvorschriften und Bauausführung abzuklären. Derartige Veränderungen können ansonsten dazu führen, daß die Verbindlichkeit geäußerter Wünsche und die Glaubwürdigkeit getroffener Absprachen in Zweifel gezogen wird. Die gesamte Beteiligung kann dann in ein falsches Licht geraten.
Eine besondere Schwierigkeit bei der Partizipation von Kindern stellt die an die Beteiligungsprojekte anschließende Verwaltungsphase dar, wenn die Ausführungsplanungen in der Verwaltung erarbeitet und die einzelnen Aufträge für die Realisierung des Vorhabens an Ämter oder Unternehmen vergeben werden. Während dieser Zeit haben die Kinder weder die Möglichkeit weiterzuplanen, weil die Planungen abgeschlossen sind, noch die Möglchkeit, ihre Planungen umzusetzen, weil die Verwaltung noch nicht so weit ist. Zum Überbrücken der Wartezeit, die leicht eineinhalb Jahre und in schlechten Fällen auch noch länger dauern kann, können als Notlösung zur Überbrückung punktuelle Aktionen durchgeführt und kleinere Arbeiten erledigt werden.
Für die Kinder ist und bleibt das Warten eine frustrierende Situation, weil sie oftmals nicht überblicken können, aus welchen Gründen die Verzögerung andauert. Es ist deshalb wichtig, möglichst frühzeitig zuverlässige KooperationspartnerInnen zu finden, um die Geduld der Kinder nicht unnötig auf eine harte Probe zu stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, daß Öffentlichkeitsarbeit und Engagement ins Leere laufen.
Straße und Verkehr
éEs gibt mehr Verkehrsschilder, die vor Kinder warnen als solche, die sie schützen! Um kinderfreundliche Städte und Gemeinden zu schaffen ist es notwendig, Möglichkeiten zu finden, wie die Verkehrsumwelt an die Bedürfnisse der Kinder angepaßt werden kann, und nicht umgekehrt, die Kinder an die Verkehrsumwelt. Einen ersten Schritt stellt die Beteiligung von Kindern an Verkahrsplanungen dar, weil die Kinder selbst am besten wissen, wo für sie Gefahrensituationen bestehen und wo sie Spielräume brauchen.
Leider stehen sich die unterschiedlichen Interessen von autofahrenden Erwachsenen und spielenden Kindern als gegensätzlich gegenüber. Das auf allen Ebenen angesterbte Ziel der Beschleunigung von Lebensvorgängen hat auch zu einer Beschleunigung des Straßenverkehrs geführt. Die Beschleunigung des Straßenverkehrs wurde erreicht durch zunehmend technisierte, am schnellen und störungsfreien Autoverkehr ausgerichteten Straßenanlagen. Solche Anlagen sind prinzipiell kinderfeindlich. Eine kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung muß daher `Langsamkeit' fördern und Autos zurückdrängen.
Während die Zahl der Autos mit der Zahl der Kinder in der Bundesrepublik 1970 mit jeweils 14 Millionen etwa gleich groß war, hat sich die Zahl der Autos bis heute mehr als verdoppelt, während die Zahl der Kinder leicht rückläufig ist. In der Bundesrepublik verunglückten ferner 1980 59932 Kinder unter 15 Jahren und 1990 43404 Kinder. Da zurückgehende Unfallzahlen jedoch nicht als absolute Zahlen bewertet werden können, sondern im Zusammenhang gesehen werden müssen mit rückläufigen Kinderzahlen und mit rückläufigen Draußenverweilzeiten der Kinder, kann nicht tatsächlich von einer geringeren Gefährdung von Kindern durch den Straßenverkehr gesprochen werden.
Die Beteiligung von Kindern an Straßen- und Verkehrsplanungen ist unbedingt notwenig. Es gilt, im Alltag von Kindern Gefährdungen aus Kindersicht abzubauen und Wegesicherheiten für Kinder mit deren Ansprüchen aufzubauen. Eine solche Beteiligung findet bereits zu unterschiedlichen Schwerpunkten statt, z.B. zum Thema Schulwegesicherheit, Verkehrsberuhigung, Gestaltung von Plätzen, Zurückgewinnung von Straßen als Spielräume oder im Rahmen von Konzepten für kinderfreudliche Stadtteile oder kinderfreundliche Gemeinden.
Während Erwachsene die Straße als Weg von einem Ort zum anderen benutzen, benutzen Kinder Straßen als Orte zum Spielen. Um auf das Problem der verlorengegangenen Straßenspielräume und auf das Recht der Kinder zum Spielen (vgl. Artikel 31 der UN-Konvention) aufmerksam zu machen, wurde in einem Beispielprojekt eine Aktion Spielen auf der Straße durchgeführt. Unter dem Aspekt, daß früher das Spielen auf der Straße ganz normal war und daß es durch den zunehmenden Verkehr verdrängt worden ist, wurden Straßenspiele durchgeführt, die heute, wenn überhaupt, nur noch auf Pausenhöfen oder in Sporthallen gespielt werden. Die alltagsbezogene Beteiligungsaktion hat sowohl den Kindern wie auch den Erwachsenen bewußt gamacht, daß die Interessen der Kinder zu wenig Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wurden die Kinder mit ihren Rechten (z.B. auf Spielen und auf Mitbestimmung, vgl.Art.31 u.Art.12u.13 UN-Konvention) bekanntgemacht, so daß sie als Rechtssubjekte gestärkt zukünftig eher für ihre Belange eintreten können.
Daß es auch unangenehmen Erfahrungen bei Beteiligungsaktionen gibt, zeigt ein andres Beipiel: Es sollten die Bedürfnisse von Kindern an eine bespielbare Stadt herausgefunden werden. Hierzu wurde eine Spielraumanalyse durchgeführt. Man beobachtete in welcher Weise die AnwohnerInnen und Kindern den Straßenbereich nutzten. Anschließend wurde ein Projekt veranstaltet, in dessen Verlauf die Kinder selbst den Ist-Zustand der Straßen- und Spielsituation dokumentierten, eigene Vorstellungen und Spielideen entwickelten und sie anhand von Modellen konkretisierten. Bereits im Laufe des Projektes wurde deutlich, daß es Einzelpersonen in der Straße gibt, die das Kinderspielen vor ihrer Haustür nicht akzeptierten. Diese ablehnende Haltung spitzte sich zu, bis sich schließlich ein Hausbesitzer schriftlich an die Stadt wandte und drohte, bei weiteren Spielaktionen eine einstweilige Verfügung sowie Schadenersatzforderungen geltend machen zu wollen.
Ein kinderfreundliches Bewußtsein ist in den skandinavischen Ländern stärker ausgeprägt als bei uns. Das Thema PARTIZIPTION ist dort schon länger auf der Tagesordnung und damit selbstverständlicher als hierzulande. Besonders offensiv zeigen sich die Dänen: Während andere Länder eher auf den Schutz der Kinder achten, setzen sie auf deren Gleichberechtigung und Gleichbehandlung. In diesem Zusammenhang führen die Dänen projektorientierte Partizipation durch, die sich längerfristig mit einem bestimmten Thema auseinandersetzt, anders als z.B. Kinderparlamente oder Kinderforen, die eher punktuelle Partizipationsmodelle darstellen. Die landesweiten Projekte PROBIER'S SELSBT und KINDER ALS MITBÜRGER verdeutlichen beispielhaft, daß die Dänen Mut zur Beteiligung von Kindern in allen Phasen und Aspekten einer Maßnahme haben, und daß sie mit diesen Projekten, bei denen Kinder beider Geschlechter aus allen Bevölkerungsschichten mitmachen, Erfolge erzielen.
Ein weiteres dänisches Projekt, daß von der Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein - Land für Kinder immer wieder beispielhaft für die Wichtigkeit von Kinderbeteiligung angeführt wird, ist die Beteiligungsaktion der Stadt Odense. Dort hat man für die Beteiligung von Kindern an der Planung von Schulwegen und von Wegen zu Freizeitstätten und Einrichtungen folgende Methode gewählt:
Aus tieffliegenden Flugzeugen wurden Luftaufnahmen der Stadt gemacht, die für die Kinder einen hohen Wiedererkennungswert hatten. In Zusammenarbeit mit den Schulen trugen die Kinder in diesen Bildern Punkte ein, die sie für gefährlich hielten. Mit Unterstützung des Bau- und Planungsamtes entwickelten die SchülerInnen Ideen und Modelle, durch die die Gefahrenpunkte der Stadt entschärft werden konnten. Die Vorschläge wurden größtenteils durch Baumaßnahmen der Stadt realisiert, mit dem Ergebnis, daß die Zahl der Unfälle mit Kindern deutlich zurückging.
Stadtteil
éFür die Beteiligung von Kindern an Stadtteilplanungen hat sich die Methode der StadtteilforscherInnen bewährt. Ähnlich wie bei Streifzügen durch das Wohnumfeld, über Spielplätze oder durch Straßen, erkunden die Kinder ihren gesamten Stadtteil, d.h., sowohl die Spielmöglichkeiten, wie auch den Verkehr, ihre täglichen Wege zu FreundInnen und zur Schule und den Nahbereich ihrer Wohnung.
Bei einem Projekt verfolgte beispielsweise das städtische Jugendamt das Ziel, Informationen zu bekommen, wie Kinder ihren Stadtteil subjkektiv wahrnehmen. In vier verschiedenen Stadtteilen nahmen jeweils 140 bis 200 Kinder an der Aktion teil. Als StadtteilforscherInnen mit roten Schirmmützen setzten sie sich mit viel Spaß und Engagement mit ihrem Stadtteil auseinander, fanden von PassantInnen Beachtung und führten Gespräche mit ihnen. Die ProjektmitarbeiterInnen nahmen die dokumentierten Mißständen als authentische Erfahrungen der Kinder ernst und entwickelten gemeinsam mit ihnen Veränderungsvorschläge. Materiell ausgestattet wurden die Kinder mit Stadtplan, Fragebögen, Cassettenrecordern und Fotoapparaten, je nachdem, welchen ForscherInnenauftrag sie erfüllen wollten. Die Ernsthaftigkeit der Aufgabe führte bei den Kindern zu einem sehr sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Ausstattung.
Es stand bei diesem Projekt nicht die Planung konkreter Vorhaben im Vordergrund, sondern die Bestandsaufnahme der Freizeitsituation im Stadtteil. Das Ergebnis war, daß die Kinder einige Lebensbereiche anders wahrnahmen, als es von den Erwachsenen vermutet wurde, wodurch neue Ansatzmöglichkeiten für Veränderungsmaßnahmen entstanden. Die BetreuerInnen verstanden die Partizipation als einen Prozeß, der es erforderte, in die Auseinandersetzung mit den Kindern einzusteigen. Die Aktion zeigte über das eigentliche Projekt hinaus Wirkungen. Einige Kinder interviewten beispielsweise auch zu Hause und in der Schule Eltern, Nachbarn und LehrerInnen. Auf diese Weise wurde Partizipation auch in andere Bereiche übertragen.
Medien
éZu den Medien, mit denen Kinder und Jugendliche beteiligt werden können, zählen sowohl die Zeitung, das Radio, das Fernsehen und der Computer, wie auch Kinderstadtpläne und Ferienpässe. Die Mitbestimmung von Kindern mit bzw. über diese Medien, haben zwei Ziele: zum einen erarbeiten Kinder für Kinder ein Produkt, mit dem sie in ihrer Sprache und in ihrem Stil Themen aufgreifen, die sie selbst interessieren. Zum anderen setzen sich die Kinder selbst öffentlichkeitswirksam für die Stärkung ihrer Lobby ein.
Kinder in den Medien birgt aber auch die Gefahr, daß die Kinder von den Erwachsenen für deren Immage mißbraucht werden. Insbesondere wenn Kinder in Show-Veranstaltungen von Erwachsenen einen Auftritt haben und die Erwachsenen damit ihre Kinderfreundlichkeit ausdrücken wollen, ist eine tatsächliche Vertretung der Kinderbelange nicht immer gewährleistet.
é : Kinder machen Lokalnachrichten für Kinder. Die für Kinder relevanten Informationen und die Sichtweisen von Kindern zu verschiedenen Themen werden durch eine Extra-Nachrichtenseite, die von den Kindern selbst gestaltet wird, in der Tagespresse publik gemacht. Um den 15 NachwuchsreporterInnen Gesprächstermine mit Prominenten und andere Kontakte zu ermöglichen, wird die Zeitungsgruppe von einem hauptamtlichen Mitarbeiter unterstützt.Die engagierten Jungen und Mädchen treffen sich einmal in der Woche zur Besprechung der aktuellen Inhalte. Ziel des Projektes ist es, daß die Nachwuchsredakteure im Laufe ihrer Arbeit eine Sensibilität für das Stadtgeschehen und speziell für die Belange von Kindern in der Stadt entwickeln. Durch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den sie interessierenden Themen soll dieses Ziel umgesetzt werden und eine öffentlichkeitswirksame Partizipationsarbeit geleistet werden.
Dieses Zeitungsprojekt gewährleistet eine stetige alltagsbezogene Partizipation der Kinder. Sie setzen sich regelmäßig mit aktuellen Fragen und Problemen auseinander und sprechen diese öffentlich an. Zwar nehmen die Kinder keinen direkten Einfluß auf städtische Entscheidungen, doch sie haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein auf ihre Anliegen zu lenken.
Als Vorteil ist die Kooperationsbereitschaft der örtlichen Zeitungsredaktion zu bewerten. Anders als SchülerInnenzeitungen und andere Kinderzeitungen, die als Extrablätter wie Handzettel verteilt werden und im wesentlichen Kinder und Jugendliche als Adressaten erreichen, ist es bei diesem Projekt gelungen, daß die Kinder ihren festen Platz in einem Erwachsenen-Medium erhalten. Damit signalisiert die Redaktion, daß sie die Kinder ernst nimmt, und sie ermöglicht es den Kindern, im Alltag mit ihren Belangen present zu sein.
Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit sind beispielsweise die Kinderversammlungen des Saarländischen Rundfunks. Seit 1986 finden sie dreimal im Jahr statt und werden über das Radioé ausgestrahlt. Unter dem Motto Redezeit für Kinder werden die Veranstaltungen an Orten durchgeführt, an denen sich die Kinder aufhalten, z.B. auf Spielplätzen oder auf Pausenhöfen. Auf diese Weise kommen die Erwachsenen zu den Kindern und stellen sich in deren Lebensumfeld ihren Fragen und Anliegen. Das Rederecht liegt bei den Kinder bis 16 Jahren.
Die 50-500 Kinder bereiten die Veranstaltungen gründlich vor, setzen sich in Gruppen mit den von ihnen ausgewählten Themen, wie z.B. Verkehr, Schule, Freizeit und Umwelt, auseinander und nutzen dann, wenn sie auf Sendung sind, die Möglichkeit, mit PolitikerInnen und anderen Erwachsenen ins Gespräch zu kommen und Wünsche zu äußern. Die Kinder lernen auf diese Weise, sich mit anderen Kindern und mit Erwachsenen auseinandersetzen. Weil diese Auseinandersetzung im Radio gesendet wird, gelangen die Anliegen der Kinder in die Öffentlichkeit und bringen auf diese Weise Bewegung in die politische Szene der Erwachsenen.
Obgleich drei Veranstaltungen im Jahr keine Beteiligung bei aktuellen Problemen im Alltag gewährleisten, lenkt diese ungewöhnliche Form der Mitsprache langfristig das öffentliche Bewußtsein sowohl auf die verschiedenen Orte, an denen sich Kinder in ihrem Alltag aufhalten, als auch auf die Mißstände, die Kinder in ihrem Alltag erleben und die Wünsche der Kinder, sie zu verbessern.
Ein weiteres Beispiel ist ein Radioprojekt aus Berlin. Die Radio-Gruppe organisiert einmal in der Woche eine regelmäßige Radiosendung. Die Gruppe erarbeitet die Beiträge selbständig. Sie führt beispielsweise Umfragen auf der Straße durch, macht Interviews mit Kindern und Jugendlichen und führt Gespräche mit PolitikerInnen über Themen, die ihnen selbst wichtig sind. Die Beiträge werden jeweils Samstags und Sonntags von einem lokalen Berliner Nachrichtensender ausgestrahlt. Eine kontinuierliche und kompetente Betreuung ist gewährleistet.
Ein anderes Projekt befaßte sich mit der Gestaltung eines Ferienpassesé . Die Aktion fand unter Beteiligung zahlreicher Kinder und Jugendlichen statt. Das Jugendamt der Stadt arbeitete mit vier Schulen eng zusammen. Auf diese Weise war es leicht möglich, Schülerinnen und Schüler zu dem Ferienpaß des letzten Jahres anhand eines Fragebogens zu befragen und durch zusätzliche Gespräche in den Klassen Kritik und Anregungen für die aktuelle Auflage zu erhalten.
Das Gefühl des Beteiligtwerdens, das durch die Fragebogenaktion und die Gespräche entstanden war, motivierte einige SchülerInnen, sich für die Gestaltung der aktuellen Ferienpaßausgabe zu engagieren. Das Jugendamt nahm diesen Wunsch ernst und informierte die Jugendlichen über den Arbeitsaufwand, die mit einer solchen Aufgabe verbundene Verantwortung und die Notwendigkeit, sich in einer Gruppe demokratisch auf Entscheidungen einigen zu müssen, auch wenn sie nicht immer der eigenen Vorstellung entsprechen. Die SchülerInnen waren nach wie vor motiviert. In zwei Arbeitsgruppen, eine, die den Inhalt erarbeitete und eine, die das Layout entwarf, gestalteten die SchülerInnen IHREN Ferienpaß und ernteten von seiten der Veranstalter, der Presse und des Jugendamtes viele positive Rückmeldungen. Weil die SchülerInnen durch die Aktion einen Anspruch auf Mitwirkung entwickelt hatten, soll die Ferienpaßgestaltung auch in den nachfolgenden Jahren mit der Beteiligung der NutzerInnen fortgesetzt werden.
4 Partizipationsmodelle é
Bei der Unterscheidung der Modelle in drei Kategorien ist entscheidend, ob die Kinder durch Erwachsene vertreten werden ohne sich direkt engagieren zu können oder ob sie sich in beschränktem Maße zu Wort melden können oder ob sie sich konkret und aktiv für ihre eigenen Interessen einsetzen können. Die Bezeichnungen für die unterschiedlichen Beteiligungsformen sind sehr vielseitig.
Die Finanzierbarkeit von Kinderbeteiligung spielt eine wesentliche Rolle und wird in Zusammenhang mit einigen Modellen angesprochen. Sie hängt i.d.R. damit zusammen, ob ein Modell in öffentlicher oder in freier Trägerschaft durchgeführt wird und ob möglicherweise Gelder fließen, weil es sich um Modellprojekte handelt. Der Aspekt der Finanzierbarkeit spielt im folgenden keine Rolle.
Politik für Kinder - Kinder werden vertreten
éDie Modelle dieser Kategorie gehören i.d.R. Bereichen des politischen Lebens an, in denen Erwachsene stellvertretend für Kinder aktiv sind und deren Interessen vertreten. Diese Interessenvertretung in der Öffentlichkeit und in der Politik ist notwendig, weil Kinder und Familien bei uns nur eine schwache Lobby haben. Die KindervertreterInnen können neben den Eltern auch die MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung, ParteimitgliederInnen, Jugend, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Initiativen und auch Selbsthilfegruppen, Organisationen, ArbeitgeberInnen, Gewerkschaften und WohnungseigentümerInnen sein. Im Folgenden sind einige Modelle beispielhaft beschrieben:
•
Kinderanwälte,•
Kinderbeauftragte,•
Kinderbüros,•
der/die Kinderombud/sfrau,•
das Verfahren der Kinderfeundlichkeitsprüfung und•
Interessengruppen.Kinderanwälte
éDas Modell der Kinderanwältin ist den/der norwegischen Ombudfrauen/männern entlehnt. Kinderanwältinnen sind einem freien Träger angegliedert und setzen sich sowohl stadtteilübergreifend wie auch stadtteilspezifisch anwaltschaftlich für die Belange von Kindern ein. Der Schwerpunkt der Arbeit besteht darin, in direkten Kontakt mit den Kindern zu treten, die i.d.R. zwischen 6 und 14 Jahren alt sind. Dies kann z.B. durch eine niedrigschwellige Anlaufstelle in der Stadt geschehen, wie eine von den Kindern mitgestaltete Anwaltskanzlei oder durch Spielaktionen in Wohngebieten und Besuche auf Spielplätzen und anderen Treffpunkten sowie in Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen und Hortgruppen.
Ein bedeutsamer Arbeitsschwerpunkt die Beteiligung von Kindern an konkreten Planungen wie Spielplatz- und Schulhofumgestaltungen, Wohnumfeldverbesserungen, Straßenrückbauten etc. Hier haben Kinder die Möglichkeit kennenzulernen, wie sie sich engagieren können, um ihre Ideen durchzusetzen. Hier haben sie außerdem die Chance, zu erfahren, daß ihre Vorstellungen ernst genommen werden. Damit leistet die Kinderanwältin einen wichtigen Beitrag sowohl zur kindgerechten Gestaltung der Umwelt als auch zur kindlichen Persönlichkeitsentwicklung, Stärkung des Selbstbewußtseins und Erziehung zum mündigen Bürger.
Insgesamt nimmt das projektorientierte Partizipieren bei den Kinderanwältinnen den größten Teil ihrer Arbeit ein. Durch den Kontakt mit Kinder und Jugendlichen in deren Alltag ist eine alltagsnahe Beteiligung möglich. Die Kinder erzählen ihren Kinderanwältinnen sowohl von ihren Problemen wie auch von aktuellen Mißständen im Bereich Wohnumfeld, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Die Kinderanwältinnen leihen den Kindern ihr Ohr und ihre Stimme für deren Sorgen, Nöte, Ideen und Forderungen. Für persönliche Schwierigkeiten besteht ein Gesprächs- und Beratungsangebot, das den Kindern Unterstützungsmöglichkeiten anbietet, an denen die Kinder selbst maßgeblich mitwirken. Übersteigt die schwere eines Problems die Möglichkeiten der Kinderanwältin, so werden die Kinder an entsprechende Fachberatungsstellen weitervermittelt.
Diese Beratung von Kindern und Jugendlichen geht über die eigentliche Partizipation hinaus. Sie eignet sich aber, um zwischen den Kinder bzw. Jugendlichen und den Kinderanwältinnen ein Vertrauensverhältnis entstehen zu lassen. Erfahren die Kinderanwältinnen von Mißständen im Alltag der Kinder, so ist es ihre Aufgabe, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen und über die Beseitigung der Mängel zu verhandeln. Hierbei agieren sie nicht für die Kinder, sondern gemeinsam mit ihnen, wodurch die Kinder erleben, selbst Dinge bewegen und verändern zu können. In ihrer Tätigkeit erkennen die Kinderanwältinnen Kinder als Expertinnen und Experten in ihren Lebensbereichen an und bestärken sie darin, ihre Wünsche und Ideen zu äußern. Hierfür entwickeln sie geeignete Formen und Strukturen der Kinderbeteiligung, wie z.B. Stadtteilerkundungen, Foto- und Videostreifzüge, Schreib- und Malwettbewerbe, Versammlungen, Umfragen und Interviews. Durch den flexiblen Umgang mit Beteiligungstechniken können Kinderanwältinnen sowohl auf die unterschiedlichen Neigungen und Fähigkeiten der Kinder eingehen wie auch deren Spielbedürfnis befriedigen.
Darüber hinaus transportieren die Kinderanwältinnen die Anliegen der Kinder in die Öffentlichkeit, durch Aktionen und über die Medien. Ziel hierbei ist es, Motor zu sein für eine Bewußtseinsveränderung der Erwachsenen für die Belange der Kinder. Ferner kooperieren sie mit Eltern, Verbänden, Vereinen, Schulen und Organisationen sowie mit Initiativen, politischen Basisgruppen, kirchlichen Gruppen, Kindergärten, PlanerInnen und Beratungsstellen. Diese Kontakte sind wichtig, um eine Veränderung der Denk- und Arbeitsstrukturen bezüglich der Kinderinteressen anzuregen. Über dieses Kooperationsnetz soll außerdem die Möglichkeit eines Erfahrungs- und Informationsaustausches gewährleistet werden und man will die öffentliche Diskussion zum Thema Partizipation vorantreiben. Durch die Kooperation mit zahlreichen Organisationen und Stellen haben Kinderanwältinnen die Möglichkeit, frühzeitig PartnerInnen für ihre Vorhaben zu gewinnen und die Wahrscheinlichkeit für die Umsetzung der Vorhaben in kindgemäßen Zeiträumen zu erhöhen.
Ein entscheidender Nachteil der verbandlichen Interessenvertretung, der auch durch die Kooperationsbemühungen nur bedingt aufgefangen werden kann, ist der, daß keine strukturellen Möglichkeiten bestehen, die Inhalte und Ergebnisse der Arbeit in die Verwaltungsstrukturen einzubringen geschweige denn, Einfluß zu nehmen auf verwaltungsmäßige Entscheidungen. Eine verbindliche Beteiligung der Kinder ist daher nicht möglich. Das Modell der Kinderanwältin braucht, um tatsächlich im Interesse der Kinder Einfluß nehmen zu können, eine ergänzende Instanz, die in der Verwaltung mit Entscheidungskompetenzen angesiedelt ist.
Kinderbeauftragte
éKinderbeauftragte sind nicht wie Kinderanwälte bei einem freien Träger angesiedelt, sondern gehören i.d.R. der Verwaltung an. Kinderbeauftragte sind in der Verwaltung tätig, z.B. als Leiter der Abteilung Jugendpflege des Jugendamtes. Der Kinderbeauftragte kann auch dem Bürgermeister direkt unterstellt sein, wodurch er per Dienstanweisung bei allen ämterübergreifenden Angelegenheiten, die die Innteressen von Kindern betreffen, hinzugezogen werden kann.
Die Anbindung an die Verwaltung ermöglicht es dem/r Kinderbeauftragten eher als der in freier Trägerschaft tätigen Kinderanwältin, auf Verwaltungsabläufe Einfluß zu nehmen. Die Verbindlichkeit der Beteiligung durch den/die Kinderbeauftragte/n ist daher größer, weil er/sie bereits frühzeitig, z.B. schon in der Planungsphase, die Kinderinteressen in die Entscheidungsprozesse einbringen kann. Der Nachteil hierbei ist allerdings der, daß der/die Kinderbeauftrage in Loyalitätskonflikte zum kommunalen Arbeitgeber geraten kann, wenn er/sie den Kindern gegenüber glaubwürdig bleiben möchte und gleichzeitig verwaltungsabhängige Vorgaben berücksichtigen muß.
Kinderbeauftragte setzen sich innerhalb der Verwaltung und in der Öffentlichkeit für die Interessen von Kindern ein. Sie organisieren ferner Kinderbeteiligung, z.B. in Form von Kinderparlamenten und Kinderforen, begleiten sie und stellen ihre Kontinuität sicher. Die Alltagsbezogenheit dieser von Kinderbeauftragten begleiteten Beteiligungsformen ist in Frage zu stellen, weil sie zum einen nicht direkt im Lebensumfeld der Kinder stattfinden und weil sie zum zweiten nicht in jedem Fall diejenigen Themen behandeln, die die Kinder persönlich betreffen.
Kinderbeauftragte pflegen Kontakte mit Behörden, Verbänden, Stadt- und GemeindevertreterInnen, Vereinen, Schulen und den Medien, aber auch mit Eltern, örtlichen Gruppen und Einrichtungen. Bei diesen Kooperartionsbemühungen mit Ämtern, PolitikerInnen und anderen Stellen darf die Zusammenarbeit mit den Kindern selbst in deren Lebensumfeld nicht zu kurz kommen.
Über die genannten Aufgaben hinaus beraten Kinderbeauftragte Kinder und BürgerInnen, greifen ihre Anliegen auf und leiten sie an die Stadt weiter. Sie nehmen auf gemeindliche Planungen, Bauvorhaben und sonstige Kinder betreffende Angelegenheiten und Regelungen im Interesse der Kinder Einfluß, unterstützen Kinderinitiativen und Vereine und nehmen deren Forderungen und Anregungen auf. Einige Kinderbeauftragte erstellen regelmäßige Berichte an die Gemeindevertretung mit einer Darstellung der Probleme und möglicher bzw. erforderlicher Lösungsansätze.
Es besteht die Gefahr, daß Kinderbeauftragte mehr über Kinder reden als daß sie mit ihnen planen und Aktionen durchführen, weil sie aufgrund ihrer Anbindung an die Verwaltung nicht uneingeschränkt für die Belange der Kinder eintreten können.
Kinderbüros
éKinderbüros sind Koordinierungs- und Geschäftsstellen innerhalb der kommunalen Verwaltung. Angesiedelt sind die Büros meistens in den Sozialverwaltungen, entweder in der Verwaltungshierarchie den Sozialdezernenten direkt unterstellt, im Jugendamt den Jugendamtsleitern bzw. den einzelnen Abteilungen dieses Amtes (z.B. Abt. Jugendpflege). Ein Kinderbüro kann auch direkt dem Hauptamt zugeordnet sein.
Fast allen Kinderbüros liegt der Querschnittsgedanke von kommunaler Kinderpolitik zugrunde. Für kommunale Aufgaben und Vorhaben, welche Kinder betreffen, sollen hier Kriterien entwickelt werden, wie die Interessen von Kindern bereits bei Planungsvorhaben ämterübergreifend berücksichtigt werden können (Kinderfreundlichkeitsprüfungen). Kinderbüros spielen Informationen über die Lebenswirklichkeiten von Kindern in die Verwaltungabläufe ein, z.B. in Form von Kinderberichten. Und sie treten für die stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch in der Öffentlichkeit ein. Sie leisten eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und wirken als Lobbyisten für Kinder.
Kinderbüros verstehen sich als Ansprechstelle für örtliche Initiativen, Organisationen, Eltern und Kinder, führen Einzelprojekte mit Betroffenen durch, unterhalten Kindersprechstunden und Kindertelefone. Sie begleiten u.a. Kinderparlamente und Kinderforen, aber auch alltagsnahe Projekte. Kinderbüros werden z.T. von Kinderbeauftragten geleitet. Es werden aber auch ReferentInnen für Kinderfragen oder Personen ohne eine besondere Bezeichnung mit dieser Aufgabe betraut. Sie sind i.d.R. personell mindestens mit einer Planstelle im pädagogischen Bereich und einer Verwaltungskraft ausgestattet.
Durch ihr anwaltschaftliches Engagement erleben die Kinder und Jugendlichen eine hilfreiche Unterstützung bei der Vertretung ihrer Interessen. Zwar besteht bei diesem Modell, ähnlich wie bei dem des/der Kinderbeauftragten, die Gefahr, aufgrund der Einbindung in die Verwaltungshierarchie in Loyalitätskonflikte zu geraten, doch erhöht die Nähe zur Verwaltung andererseits die Wahrscheinlichkeit, Planungsvorhaben und Entscheidungsprozesse tatsächlich im Sinne der Kinder beeinflussen zu können und Verbindlichkeit bei der Beteiligung zu gewährleisten.
In wie fern ein Kinderbüro alltagsnahe Beteiligungsformen anbietet, bei denen die Fähigkeiten und Neigungen der Kinder berücksichtigt und handlungsorientierte Methoden eingesetzt werden, ist von dem Konzept des Kinderbüros abhängig. Bei einigen Büros beschränkt es sich auf punktuelle Beteiligungsformen, wie z.B. Kindersprechstunden. Bei anderen werden vielfältige Partizipationsmöglichkeiten angeboten.
Der Kinderombud bzw. die Kinderombudsfrau
éDer Kinderombud bzw. die Kinderombudsfrau ist ein norwegisches Modell, bei dem eine konkrete Person von der Regierung für die Vertretung der Belange der Kindern im ganzen Land ernannt wird. Der Kinderombud bzw. die Kinderombudsfrau kann zwar selber keine politischen Entscheidungen treffen, seinen/ihren Stellungnahmen wird gleichwohl große Bedeutung beigemessen, die es schwer macht, sie einfach zu übergehen.
Dieses Modell bietet sowohl Kindern wie auch Erwachsenen, insbesondere denen, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, die Möglichkeit, sich mit Fragen, Beschwerden und Anregungen direkt an ihn/sie zu wenden. Die Anliegen werden individuell oder auch öffentlich durch regelmäßige Fernsehsendungen des Kinderombuds bzw. der Kinderombudsfrau beantwortet. Er/sie informiert sich auch von sich aus über die Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen durch Kontakte zu Schulen, Kindergärten, Heimen, Kliniken, Jugendhäusern u.a. Einrichtungen sowie durch Kooperation Statistischen Einrichtungen. Die Ergebnisse werden in aktuellen Berichten zu Fakten über Kinder und Jugendliche zusammengefaßt und der Öffentlichkeit präsentiert.
Auf deutsche Verhältnisse gemünzt, könnte man den Rapport am besten zwischen Jugendbericht und Shell-Jugendstudie ansiedeln - nur mit dem Unterschied, daß er prägnanter (nicht mehr als 140 Seiten Umfang) und so lesefreundlich aufgemacht und illustriert ist, daß er nicht nur für Experten , sondern auch für Jugendliche und Kinder selbst lesbar ist. Er hat einen praktischen Gebrauchswert.
Der Kinderombud bzw. die Kinderombudsfrau trägt Sorge für eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderbelange bei Planvorhaben und Begutachtungen. Er/sie setzt sich für eine rechtliche Stärkung der Stellung von Kindern ein und informiert öffentliche sowie private Stellen über die Rechte der Kinder. Darüber hinaus regt er/sie Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an und begleitet diese.
In der Bundesrepublik gibt es auf Regierungsebene bisher keine Person, die die Funktion eines Kinderombuds bzw. einer Kinderombudsfrau ausübt. Es gibt lediglich den Deutschen Kinderschutzbund, der sich anwaltschaftlich für die Belange von Kindern einsetzt sowie die Kinderbeauftragten der Länder bzw. der Städte. Auf Bundesebene gibt es eine Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder, die Kinderkommission. Dieses Gremium setzt sich aus ParlamentarierInnen zusammen, doch es erscheint mehr als fraglich, ob eine solche Kommission einen Kinderombud wirklich überflüssig macht. Der Vorteil eines Ombudsmannes oder einer Ombudsfrau liegt gerade in der Personalisierung dieses Amtes. Es handelt sich um eine Persönlichkeit, der menschliches Vertrauen entgegengebracht werden kann.
Das Verfahren der Kinderfeundlichkeitsprüfung
éDas Verfahren der Kinderfreundlichkeitsprüfung wurde in Nordrhein-Westfalen mit der Unterstützung des Kinderbeauftragten Dr. R. Eichholz entwickelt. Es dient dazu, verwaltungsmäßiges Handeln daraufhin zu überprüfen, in wie fern die Interessen von Kindern und Jugendlichen genügend Berücksichtigung finden. Verwaltungsabläufe sollen dahingehend optimiert werden, daß Kinderinteressen verstärkt beachtet werden. Das Verfahren untergliedert sich in sieben Prüffragen.
Das Leitziel des Prüfverfahrens ist mehr Kinderfreundlichkeit innerhalb der Verwaltung und in allen Lebensbereiche, in denen sich Kinder aufhalten. Praktisch kann dies z.B. durch eine frühestmögliche, gegenseitige Information, durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch und durch einen weitestgehenden Verzicht auf Schriftlichkeit zwischen den Ämtern und Abteilungen geschehen. Zur Durchführung des Verfahrens wurden Leitfragen entwickelt, die als Prüfkatalog zum Abhaken eine Hilfestellung sein sollen.
Die Fragen lauten im einzelnen sinngemäß:
Die Leitfragen haben einen allgemeinen qualitativen Anforderungscharakter. Sie sind zunächst auf die unterschiedlichen Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen in gleichbleibender Weise anzuwenden. Im weiteren werden sie dann jedoch bereichsspezifisch weiter ausdifferenziert.
Kinderfreundlichkeitsprüfung - Das Verfahren
Leitziel: Kinderfreundlichkeit
(1) Allgemeine qualitative Anforderungen
Die Leitfragen:
þ
Kinder als eigene Rechtsträgerþ
Sicherheit & Gesundheitþ
Gebrauchsfähigkeitþ
Veränderbarkeitþ
Wirklichkeitsbezugþ
Partizipationþ
Benennung von Widerständen(2) mögliche Lebensbereiche
Die Leitfragen können auf folgende mögliche Lebensbereiche von Kindern angewendet werden:
•
z.B. ÖPNV•
z.B. Theater•
z.B. Wohnraumgestaltung•
z.B. Kinderbücher•
z.B. Schulhof•
z.B. Tagesbetreuung•
z.B. Sportstätten•
z.B. Restaurants•
z.B. Städtebau und Wohnumfeld•
z.B. Öffentlichkeitsarbeit•
z.B. Verkehrsplanung(3) konkreter Einzelbereich
Einzelbereich: ....... xy ............
(4) Bereichsspezifische Anforderungen
=> Woran gedacht werden sollte ...
Konkretisierung der Leitfragen in Arbeitsgruppen zu den einzelnen Bereichen
In der Praxis werden zu den verschiedenen Einzelbereichen verwaltungsinterne Arbeitsgruppen gebildet, die ressortabhängige Fachkompetenzen der einzelnen Ämter zusammenfassen und ressortübergreifend einzelne Maßnahmen und Planungsvorgänge in Bezug auf Kinderfreundlichkeit prüfen. Ziel der Arbeitsgruppen ist es, den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Ämtern zu fördern und die Anregungen der verschiedenen Fachleute zu sammeln. Hierzu ein Beispiel:
Aus einer Arbeitsgruppe zum Einzelbereich Kindliche Bedürfnisse und Wohnumfeldgestaltung wurden unter der Leitfrage 3 GEBRAUCHSFÄHIGKEIT beispielsweise die folgenden Fragen subsummiert.
•
Ist der Wohnbereich bespielbar ?•
Wird eine Verdrängung auf Kinderreservate vermieden (Kinderzimmer, Spielplatz) ?•
Liegen die Hausspielplätze in Ruf- und Sichtweite ?•
Existieren ebenerdige, leicht zugängliche Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Roller, Fahrräder, die Kinder allein erreichen können ?Anhand der Unterfragen wird deutlich, daß die Kinderfreundlichkeitsprüfung ein Verfahren ist, das von Erwachsenen für Kinder durchgeführt wird, nicht mit ihnen. An die Beteiligung von Kindern wird lediglich im Zusammenhang mit Leitfrage Nr.6 PARTIZIPATION gedacht.
Die Unterfragen zur Leitfrage PARTIZIPATION bezüglich des Bereiches Verkehrsplanung können z.B. sein:
•
Werden Kinder und KinderinteressenvertreterInnen an Planungsprozessen beteiligt ?•
Wie werden Kinder beteiligt ?•
Finden Ortsbegehungen und Umfragen statt ?•
Wie wird mit den Vorschlägen der Kinder umgegangen ?Die Kinderfreundlichkeitsprüfung ist ein Verfahren, bei dem primär Erwachsene die Interessen von Kindern vor anderen Erwachsenen u.a. in der Verwaltung vertreten. Die unmittelbare Beteiligung von Kindern wird lediglich als einer von sechs weiteren Punkten berücksichtigt. Um zuverlässige Informationen darüber zu erhalten, was Kinder selbst als kinderfreundlich oder kinderunfreundlich erleben, müßten Kinder noch stärker in dieses Verfahren einbezogen werden, z.B. in Form von regelmäßigen Beteiligungsaktionen.
Interessengruppen
éUm die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Ebenen zu vertreten, haben sich unterschiedliche Gruppierungen gefunden, die sich stellvertretend für die Kinder und Jugendlichen und für deren Belange einsetzen. Neben den losen Arbeits- und Aktionsgruppen von Bürgerinitiativen, die sich i.d.R. aus einem bestimmten Anlaß in ihrem Wohngebiet bilden, gibt es die formellen Bürgergruppen, die sich um die Kinderbelange kümmern. Sie sind als Ansprechpartner für Bürger, Informationsvermittler und Diskussionsteilnehmer in der Öffentlichkeit wichtig und tragen zur Wirksamkeit von Bürgerbeteiligung bei. Da sie den erforderlichen Sachverstand in den eigenen Reihen haben, können sie auch den Argumenten der Verwaltung oder auch derjenigen Bürger, die gegen Kinderinteressen agieren, wirksam entgegentreten.
Zu den formellen BürgerInnegruppen zählen:
1.) offizielle BürgerInneninitiativen, zumeist als Vereine organisiert, z.B.
•
Kindergarteninitiativen,•
Initiativen zur Kinderverkehrssicherheit,•
Spielplatzinitiativen,2.) örtliche Vereine, z.B.
•
selbstverwaltete Jugendzentren,•
Jugendvereine,•
Stadtjugendring,•
Sportvereine,•
Fahrradclub,•
VerbraucherInnenberatungen,•
Waldorfschulvereine,•
private Kinderbetreuungsvereine,•
Vereine zur Hausaufgabenbetreuung,•
Vereine für die Unterstützung ausländischer Kinder,3.) überörtliche Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, z.B.
•
Deutscher Kinderschutzbund e.V.,•
Deutsches Kinderhilfswerk,•
Deutsche Verkehrswacht,•
Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe e.V.Diese formellen Bürgergruppen leisten, wie beispielsweise das Deutsche Kinderhilfswerk, einen großen Beitrag, um die Lobby der Kinder in der Öffentlichkeit zu verbessern. Ihre Mitglieder haben i.d.R. alltäglich mit Kindern zu tun, so daß sie die Probleme der Kinder kennen und täglich miterleben, wie die Kinder ihre Lebenswelt wahrnehmen. Einige Initiativen, wie z.B. das Deutsche Kinderhilfswerk, bieten darüber hinaus Projekte und Aktionen zur Partizipation von Kindern an, bei denen sie ihre Anliegen selbst klar zum Ausdruck bringen können.
Zusammenfassung Kinder werden vertreten é
Charakteristisch für die genannten Modelle ist, daß die vier zuerst beschriebenen (Kinderanwältin, Kinderbeauftragte/r, Kinderbüro, Kinderombud/sfrau) eine Interessenvertretung durch eine konkrete Person oder Einrichtung darstellen, während das Verfahren der Kinderfreundlichkeitsprüfung und die Interessengruppen keine/n Erwachsene/n vorweisen, der/die für die Belange der Kinder konkret zuständig ist. Eine personifizierte Interessenvertretung, wie sie für Kinder wichtig ist, ist daher eher bei den ersten vier Modellen möglich.
Des weiteren haben Kinderanwältinnen, Kinderbeauftragte und Kinderbüros von ihrer Aufgabenbeschreibung her die Funktion, die Partizipation von Kindern zu initiieren und zu begleiten, während bei den anderen drei Modellen die Interessenvertretung für Kinder im Vordergrund steht und die aktive Durchführung von Beteiligungsaktionen und -projekten zweitrangig ist. Es ist die Frage, ob die Entwicklung eines Beteiligungsmodells möglich ist, daß die Vorteile der drei Modelle zusammenfaßt. Ein solches Konzept müßte folgende Aspekte berücksichtigen:
Die Erfüllung dieses Kriterienkataloges scheitert bereits an der Frage, ob die Kinderinteressenvertretung bei einem öffentlichen oder bei einem/r freien Träger angesiedelt sein sollte. Es ist daher die Kombination der Modelle Kinderanwältin, Kinderbeauftragte/r und Kinderbüro notwendig, um eine geeignete Kinderbeteiligung zu gewährleisten, die mit einer wirkungsvollen Interessenvertretung verknüpft ist.
Zu überlegen wäre, ob Kinderanwältin und Kinderbeauftragte/r parallel tätig sein und zusammenarbeiten könnten: Die in freier Trägerschaft tätige Kinderanwältin tritt in den direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen und ist für die Probleme in ihrem Lebensumfeld offen. Dabei sollte die Beteiligung vor Ort mit handlungsorientierten Methoden, wie z.B. Streifzüge, durchgeführt werden. Die von ihr geleistete Öffentlichkeitsarbeit wird von den Kinder und Jugendlichen mitgestaltet und mit ihnen gemeinsam durchgeführt. Der/die Kinderbeauftragte ist der Verwaltung angegliedert und unterhält dort ein eigenes Kinderbüro. Er/sie arbeitet vor allem mit den Erwachsenen der verschiedenen Stellen zusammen und macht seinen/ihren Einluß bei Planungen und Entscheidungen der Verwaltung geltend. Da beide eng zusammenarbeiten erhält der/die Kinderbeauftragte die für die Interessenvertretung notwendigen Informationen von der Kinderanwältin. Anders herum erhält diese Informationen über Planungsvorhaben und Baumaßnahmen von der/dem Kinderbeauftragten.
Kinder und Jugendliche, die sich für parlamentarische Mitbestimmungsmöglichkeiten interessieren, bietet der/ die Kinderbeauftragte entsprechende Modelle unter Berücksichtigung der Wünsche der Kinder und Jugendlichen an. Die von ihm/ihr geleistete Öffentlichkeitsarbeit macht die Belange der Kinder und Jugendlichen deutlich und ist, anders als die im Kinderstil aufgemachte Öffentlichkeitsarbeit der Kinderanwältin, in Form und Sprache auf die Erwachsenen als Adressaten abgestimmt.
Die Zweigleisigkeit dieses Konzeptes ermöglicht zum einen eine alltagsnahe und projektorientierte Partizipation sowie eine parteiliche Interessenvertretung durch die Kinderanwältin und gleichzeitig die Einflußnahme auf das Verwaltungshandeln durch den/die Kinderbeauftragte, ohne daß diese/r in Loyalitätskonflikte gerät. Die Umsetzung dieses Konzeptes wird möglicherweise an den fehlenden finanziellen Ressourcen der Städte und Gemeinden scheitern. Es wäre deshalb zu diskutieren, ob es sinnvoller ist, eine ganze Stelle für eine Kinderanwältin oder eine für eine/n Kinderbeauftragte/n einzurichten - oder ob die Schaffung zweier halber Stellen eine mögliche Lösung für eine wirkungsvolle Kinderbeteiligung und -interessenvertretung in Aussicht stellen könnte..
Politik mit Kindern - Kinder kommen zu Wort
Die verbale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen steht nun im Vordergrund. Das Zu-Wort-Kommen, d.h. Mitreden bzw. Mitbestimmen über Sprache, ist eine Form der Beteiligung, wie sie in der Erwachsenendemokratie üblich ist. In wie weit die Übertragung der dort gängigen Modelle auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen möglich und sinnvoll ist, hängt ab von den Neigungen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie von der Art und Weise, wie einzelne Modelle den Kindern und Jugendlichen angeboten werden. Es können z.B. Visualisierungstechniken eingesetzt werden und ÜbersetzerInnen zwischen Kindern und Erwachsenen vermitteln, um auf diese Weise die Kommunikation zu erleichtern.
KINDER KOMMEN ZU WORT sind Modelle, bei denen die Erwachsenen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Sie sind i.d.R. nicht nur anwesend, sondern haben einen direkten Einfluß auf den Ablauf der Veranstaltung. Teilweise profitieren sie selbst von diesen Beteiligungsformen, indem sie ihr öffentliches Ansehen verbessern oder NachwuchspolitikerInnen werben. Der Anstoß für die Etablierung dieser Partizipationsmodelle ist im Zusammenhang mit dem §47f der 1996 in Kraft getretenen Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung zu sehen, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei gemeindlichen Vorhaben fordert.
Kinderparlamente
éKinderparlamente wurden von den Erwachsenenparlamenten, als Grundform der Beteiligung in unserer Demokratie, übernommen. Ihre Zusammensetzung ist unterschiedlich. Sie setzen sich beispielsweise
Darüberhinaus nehmen Erwachsene an den Sitzungen teil: Beispielsweise der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, ein/e DezernentIn für soziale Angelegenheiten, ein/e VertreterIn des Jugendamtes sowie ggf. VertreterInnen weiterer Ämter. Hinzu kommen VertreterInnen aller Ratsfraktionen, RepräsentantInnen der Stadtverwaltung, der Schulen, der Jugendarbeit und die Presse.
Durch die Wahl von Kinderabgeordneten sollen ein repräsentatives Gremium der Kinder aus den verschiedenen Stadtteilen und Altersstufen entstehen. Diese Repräsentativität hat jedoch ihre Grenze, da verbal starke Kinder und solche, die einen Hang zur Selbstdarstellung haben eher vertreten sind als Kinder, die diese Fähigkeiten nicht mitbringen. Kinderparlamente stellen insofern keine Beteiligungsformen dar, die sich für alle Kinder gleichermaßen eignen. Es bedarf ergänzender Partizipationsmöglichkeiten, um auch Kindern, die auf anderen Gebieten als auf der verbalen Ebene ihre Stärken zeigen, Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten.
Aus diesem Grunde kann ein Kinderparlament durch aktionsorientierte Veranstaltungen, wie z.B. Werkstätten mit kreativen Medien, wie Video, Radio, Zeitung und Improvistionstheater, ergänzt werden. Durch diese Methodenvielfalt kann eher gewährleistet werden, unterschiedlichen Kindern mit ihren individuellen Neigungen Partizipationsmöglichkeiten anzubieten.
An den Kinderparlamentssitzungen nehmen zwischen 50 und 80-100 Kindern teil. Die regelmäßigen Treffen der Kinderparlamente finden vierteljährlich oder halbjährlich statt. Auf diese Weise ist zwar eine kontinuierliche Beteiligung gewährleistet. Sie entbehrt aber des aktuellen Bezuges zu den tagtäglichn Problemen der Kinder in ihrem Lebensumfeld, da im Rahmen des Kinderparlamentes i.d.R. in der Zeit zwischen den Sitzungen keine Mitbestimmungsmöglichkeiten vorgesehen sind.
Kinderparlamentssitzungen werden i.d.R. zentral in den Räumlichkeiten der Erwachsenen durchgeführt, z.B. im Ratssaal der Stadt. Diese zentralen Sitzungen ermöglichen es den Kindern nicht, Partizipation als etwas zu erleben, das selbstverständlich zu ihrem Alltag gehört. Im Gegenteil: Mitbestimmung wird von den Kindern als etwas besonderes erlebt, was i.d.R. nur zweimal im Jahr stattfindet und darüber hinaus keinen Alltagsbezug herstellt.
Um hier für mehr Alltagsbezogenheit zu sorgen, sowohl bezüglich der Orte von Partizipation wie auch bezüglich der Regelmäßigkeit, können parallel zu den Kinderparlamentssitzungen Arbeitskreise gebildet werden, die sich in einem Rhythmus von zwei bis vier Wochen dezentral in den Stadtbezirken treffen und sich mit den einzelnen Themen und Problemen vor Ort auseinandersetzen. Die Ergebnisse werden dann in die Parlamentssitzungen eingebracht.
Die Kinder beschäftigen sich in den Sitzungen mit unterschiedlichen Fragen bezüglich der Lebenssituation in ihrer Stadt, z.B. mit den Themen Spielplätze, Jugendzentren, Schule, Ausländerfeindlichkeit, öffentlicher Nahverkehr und Fahrradwege oder Freizeitangebote, Umweltschutz, Schulwegesicherheit sowie Verbesserung von Schulen und Schulhöfen.
Da die Kinder-Abgeordneten stellvertretend für ihre Schule und ihren Jahrgang sprechen, kann der persönliche Bezug zu den Themen und die eigene Betroffenheit nicht immer gewährleistet werden. Dies ist als Nachteil zu bewerten, weil Beteiligungsformen umso besser funktionieren, wenn Kinder und Jugendliche persönlich betroffen sind.
Das Kinderparlament ist ein Partizipationsmodell, das viel Zuspruch bei den PolitikerInnen findet, möglicherweise, weil es ihren Alltagserfahrungen entspricht. Die BefürworterInnen behaupten, Kinderparlamente beziehen Kinder und Jugendlichen in die Kommunalpolitik ein. Sie machen sie mit den demokratischen Strukturen vertraut und bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich frühzeitig im politischen Raum zu engagieren. Damit beugen sie einer Politikverdrossenheit vor.
Doch Kinderparlamente als Beteiligungsmodelle, werden keineswegs nur positiv gesehen - vielleicht sogar stärker mit einem skeptischen Unterton. Kritiker verurteilen Kinderparlamente als Schauveranstaltungen, durch die sich PolitikerInnen in der Öffentlichkeit profilieren wollen. Sie sagen, die Kinder können nicht tatsächlich etwas bewirken, weil ihnen nur scheinbare Einflußmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne tatsächliche Entscheidungsbefugnisse zu haben. Es bestehe außerdem die Gefahr der Manipulation von Kindern für die Interessen der Erwachsenen. Die fehlende kindgerechte Sprache zwischen den Erwachsenen und den Kindern führe außerdem häufig dazu, daß über die Köpfe der Kinder hinweg geredet würde. Kinderparlamente sind ferner mit langen Bearbeitungszeiten für die Umsetzung der Vorschläge verbunden, so daß die Realisierung von Maßnahmen innerhalb kindgemäßer Zeiträume nicht sichergestellt werden kann.
Die Trägerschaft von Kinderparlamenten ist unterschiedlich. Sie können z.B. von einer Organisation organisiert werden, wie den PfadfinderInnen. Eine andere Möglichkeit ist die Anbindung an die Stadt oder an Vereine.
Kinderforen
Kinderforen werden sowohl von freien Trägern als auch von städtischen Kinderbüros organisiert. Sie werden an unterschiedlichen Orten durchgeführt, z.B. vierteljährlich im Großen Sitzungssaal des Rathauses oder in den einzelnen Stadtteilen. Dezentrale Veranstaltungen haben den Vorteil, daß Problemsammlungen und Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation der Kinder stadtteilorientiert erörtert werden können, wodurch die Motivation der Kinder zur Teilnahme als sehr hoch beschrieben werden kann.
Kinderforen sind im Gegensatz zu den Kinderparlamenten für alle Kinder offen. Sie setzen sich nicht aus gewählten VertreterInnen zusammen, so daß alle Kinder, die möchten, an den Veranstaltungen teilnehmen können. Aufgrund der Heterogenität der TeilnehmerInnengruppe ist eine Repräsentativität bezüglich des Alters, der Stadtteile oder der Schulen nicht gewährleistet. Die Kinder bauchen weder ihre Schule noch ihren Stadtteil zu vertreten. Sie können ihre eigenen Probleme und Wünsche einbringen, so daß die Betroffenheit der Kinder eher gewährleistet ist als beispielsweise bei den Kinderparlamenten.
Die Offenheit der Kinderforen bedingt den Nachteil, daß die TeilnehmerInnenzahl so groß werden kann (100-170), daß nicht alle Themen, die den einzelnen Kindern wichtig sind, behandelt werden können. Sie kann auch zu einer solch großen Altersspanne führen, daß unterschiedliche Sprachniveaus der Kinder Kommunikationprobleme untereinander verursachen. Zudem können konkurrierende Interessen der Kinder unterschiedlicher Altersstufen einheitliche Forderungen gegenüber der Verwaltung erschweren.
Neben den Kindern und Jugendlichen nehmen Erwachsene an Kinderforen teil, z.B. PolitikerInnen. Sie haben zwar ein Rederecht, doch wohnen sie den Veranstaltungen i.d. R. als ZuhörerInnen bei. Um sicherzustellen, daß die Erwachsenen nicht zu lange oder unverständlich reden, ist es beispielsweise möglich, zwei jüngere Kinder an der `Großen Glocke'zu setzen, die beim Ertönen zur Beendigung verpflichtet. Eine andere Möglichkeit ist, daß alle Kinder ein großes Fragezeichen hochheben dürfen, das zu einer kindgemäßen Sprache verpflichtet. Diese Requisiten lockern die Atmosphäre einer Sitzung auf und verhelfen den Kindern zu mehr Einfluß.
Die Verbindlichkeit der Forderungen, die in Kinderforen vorgetragen werden, ist nicht immer gewährleistet. Konkrete Auswirkungen bleiben, ähnlich wie bei den Kinderparlamenten, z.T. aus, weil die zuständigen Ämter i.d.R. nicht bei den Sitzungen vertreten sind und keine Verbindlichkeit bezüglich der Umsetzung der Forumsergebnisse besteht. Um hier Abhilfe zu schaffen ist folgende Lösung möglich: Versprechen Politiker, sich für ein bestimmtes Anliegen einzusetzen, so bekommen sie als Erinnerungshilfe ein mit einem Knoten versehenes Taschentuch, das sie bei erfolgter Einlösung des Versprechens wieder zurückgeben.
Weitere Probleme macht den Kinderforen die teilweise schlechte Information der Kinder und Jugendlichen (schlechte Vorbereitung), die mangelnde Kontinuität der Veranstaltungen und die langen Zeiträume bis Veränderungen erreicht sind bzw. die mangelnde Transparenz bei der Umsetzng diverser Forderungen. Gerade in diesem Zusammenhang ergeben sich Probleme dabei, die Kinder `bei der Stange zu halten'. Um diese Situation zu verbessern können Vorbereitungstreffen, Ortsbesichtigungen und Aktionen durchgeführt werden, so daß mit Hilfe von Videos, Diaserien, Reportagen, Modellbauten oder Infowänden die Foren gehaltvoller werden. Diese ergänzenden Mitwirkungsmöglichkeiten sind sinnvoll, um den Kindern vielfältige Methoden zur Beteiligung anzubieten, von denen sie sich die für sie passende herausuchen können.
Kinderversammlungen
éKinderversammlungen sind Treffen von Kindern mit Erwachsenen zu den Themen der Kinder. Sie werden im Alltag von Kindern druchgeführt, z.B. in Jugendzentren, in Kinderspielhäusern, auf Spielplätzen und Schulhöfen oder auf Spielefesten. Die Kinder und Jugendlichen bleiben in ihrem alltäglichen Lebensumfeld, während die PolitikerInnen und Fachleute zu ihnen kommen, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Kinderversammlungen finden in kleinerem Rahmen statt und verlangen eine geringere Vorbereitung als Kinderforen und Kinderparlamente. Es nehmen 30-40 Kinder an Kinderversammlungen teil.
Ziele von Kinderversammlungen können sein: die Kinder bei Aktionen und Angeboten zu beteiligen und ihnen auf diese Weise Mitverantwortungsmöglichkeiten anzubieten oder Kinder, Erwachsene und Verantwortliche ins Gespräch zu bringen und damit Erwachsene für die Sicht der Kinder zu sensibilisieren. Kinderversamlungen bieten keine Möglichkeit, auf Entscheidungsprozesse direkt Einfluß zu nehmen. Sie tragen aber dazu bei, daß Kinder ihre Interessen öffentlich machen und daß die Erwachsenen den Kindern zuhören und Rede und Antwort stehen. Dadurch erleben die Kinder, sich mit den Erwachsenen auseinandersetzen zu können mit dem Resultat, sich von ihnen ernst genommen zu fühlen (Sofern die Kommunikation partnerschaftlich abläuft und die Erwachsenen von Killersprüchen absehen!).
Damit dieses Gefühl erhalten bleibt, ist eine verbindliche Umsetzung der Anliegen notwendig. Eine Verbindlichkeit der erzielten Ergebnisse könnte erreicht werden, wenn die verantwortlichen Erwachsenen sich verpflichten würden, nach einem bestimmten Zeitraum den Kindern und Jugendlichen über den Fortgang des behandelten Themas Bescheid zu geben.
Mit Versprechungen allein ist es jedoch nicht getan. Vielmehr sind verbindliche Regelungen, z.B. in Form von Verordnungen auf Landesebene, notwendig, um den Kindern ihr Recht auf Berücksichtigung ihres Willens (vgl.Art.12 UN-Konvention), über die Beteiligung hinaus, zu sichern.
Kinderbeiräte
éDie Ziele von Kinder- und Jugendbeiräten können in den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich sein: Z.B. eine Vertretung der Kinder und Jugendlichen nach außen und gegenüber den politischen Gremien der Stadt; politische Aufklärung; Heranführen an demokratische Entscheidungsprozesse.
In Kinder- und Jugendbeiräten kommen eher sprachgewandte und politisch interessierte Kinder und Jugendliche zu Wort. Auf den Sitzungen wird an Tischen sitzend diskutiert. Das liegt nicht allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen. Es werden daher in erster Linie die Anliegen derjenigen Kinder und Jugendlichen repräsentiert, die Spaß an solch einer politischen Beteiligungsform finden.
Um auch die Interessen von nicht im Jugendbeirat engagierten Jugendlichen zu erfahren, kann beispielsweise in Kooperation mit Schulen ein Projekt zur Bedarfsanalyse z.B. bezüglich des Freizeitverhaltens der Jugendlichen durchgeführt werden. Diese Verknüpfung von Jugendbeirat mit Projektarbeit im Alltag der Betroffenen erscheint sinnvoll, da auf diese Weise auch Kinder und Jugendliche, die nicht in Verbänden und Initiativen organisiert sind, erreicht werden können.
Um die Verbindlichkeit der Forderungen des Jugendbeirates für die Kommunalpolitik zu erhöhen, kann über den Jugendbeirat hinaus ein/e JugendvertreterIn eingerichtet werden. Er/sie vertritt als Vorsitzende/r des Jugendbeirats die Interessen der Jugendlichen stimmberechtigt in dem für Jugendfragen zuständigen Sozialausschuß der Stadt. Damit erhält das mehrdimensionales Modell von Kinder- und Jugendbeirat drei Ebenen:
Dieses Modell hat den Vorteil, daß auf den verschiedenen Ebenen unterschiedliche Ziele erreicht werden können, die sich ergänzen: Eine projektmäßige Beteiligung, während der die TeilnehmerInnen sich in ihrem gewohnten Umfeld zu Wort melden konnten, diente als Diskussionsgrundlage für den Jugendbeirat. Er formulierte Forderungen, die in angemessener Weise an die Verwaltung weitergereicht werden sollten. Der/die JugendvertreterIn besaß eine Stimme zur Durchsetzung der Forderungen. Er/sie konnte dadurch auf den Entscheidungsprozeß innerhalb der Verwaltung aktiv Einfluß nehmen.
Besonders hervorzuheben diesem Modell ist, daß der/die JugendnvertreterIn tatsächlich die Möglichkeit hat, stimmberechtigt auf Entscheidungen Einfluß zu nehmen. Eine solche Befugnis wird bei anderen Beteiligungsmodellen i.d.R. nicht zugestanden.
Zusammenfassung Kinder kommen zu Wort
Politik mit Kindern ist als Ergänzung zu den beschriebenen Modellen Politik für Kinder wichtig, um den Kindern und Jugendlichen politische Mitsprachemöglichkeiten anzubieten. Lobbyarbeit im Sinne einer Stellvertretung reicht für sich genommen nicht aus. Vielmehr ist die unmittelbare Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen, soweit dies von ihrem Entwicklungsstand her möglich ist, notwendig. Ihnen sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, eigene Ideen und Initiativen in die Erwachsenen-Politik einzubringen. Schließlich haben sie eigene Rechte und Kompetenzen für die Gestaltung ihrer Lebensumwelt. Kinder können dadurch Solidarität praktisch erlernen, werden ins gesellschaftliche Leben und in das Leben der Erwachsenen integriert. Die Beteiligung darf keine Alibifunktion haben, denn sonst besteht die Gefahr, einer Politikverdrossenheit bei Eltern und Kindern Vorschub zu leisten; dagegen kann die gelungene Beteiligung zu deren Abbau beitragen und politische Kultur verändern, indem demokratisches Verhalten eingeübt wird.
Als eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit mit den beschriebenen Modellen stellt die Zusammenarbeit mit Ämtern, Organisationen, Initiativen und PolitikerInnen dar, um PartnerInnen zu gewinnen. Nach allen vorliegenden Erfahrungen scheitern Versuche von Kinder- und Jugendbeiräten, Kinder- und Jugendparlamenten sowie Kinder- und Jugendforen, wenn die Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung nicht systematisch betrieben wird. Besonders sorgfältig müssen die Kompetenzen der parlamentarischen Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am kommunalen Leben ausgehandelt werden, sonst verkommen sie zu Beteiligungsspielwiesen. Kinder und Jugendliche mit ihren hohen moralischen Anforderungen an Politik sind hier sehr sensibel und nicht hinters Licht zu führen.
Wollen Kinder und Jugendliche durch Kinderparlamente, Kinderforen, Kinderversammlungen oder Kinderbeiräte mitbestimmen, so brauchen sie dafür u.a. die Fähigkeit, sich sprachlich ausdrücken zu können und die Motivation, auf Sitzungen über ihre Anliegen und Interessen zu diskutieren. An diesem Punkt setzt die Kritik an: In der Erwachsenendemokratie haben sich Mitbestimmungsformen durchgesetzt, bei denen Sprache das Hauptmedium der Interaktion darstellt. Diese Tatsache bedeutet nicht, daß sich Sprache in der gleichen Weise für die Beteiligung von Kindern eignet.
Es ist sinnvoll, ergänzend zu den Modellen KINDER KOMMEN ZU WORT handlungsorientierte Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten, wie beispielsweise Medien-Aktionen parallel zum Kinderparlament. Dadurch kann sowohl eine kontinuierliche Partizipation auf der politischen Ebene stattfinden wie auch parallel dazu eine aktionsorientierte Partizipation im Alltag der Kinder und Jugendlichen. Auf diese Weise können Kinder und Jugendliche entsprechend ihren Vorstellungen und Neigungen mitwirken und erhalten die Gelegenheit, Partizipation als etwas zu erleben, was ihnen Spaß macht.
Aktions- und alltagsorientierte Partizipation - Kinder handeln
éDie Kinder und Jugendlichen sind über das sich verbal zu-Wort-melden hinaus aktiv. Sie bewegen sich in ihrer Umgebung, erkunden z.B. ihr Wohnumfeld oder ihren Stadtteil, schreiben etwas auf, malen Bilder oder planen anhand von Modellen. Die Beteiligung findet nicht auf Stühlen an Tischen sitzend statt. Sie bietet vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten zum aktiven Handeln und alltagsbezogenen Tun. Auf diese Weise bieten diese Beteiligungsformen die Möglichkeit, daß die Kinder und Jugendlichen Partizipation als etwas zu ihrem Alltag gehöriges Aktives erleben.
Es gibt unterschiedliche Ansätze und Modelle, mit denen Kinder und Jugendliche alltagsbezogen und handlungsorientiert beteiligt werden können. Um dieses Kapitel nicht zu sehr auszuweiten, werden im folgenden beispielhaft die Methode der Zukunftswerkstatt und das Modell der Beteiligungsspirale vorgestellt. Beide Projektformen sind relativ neu und finden z.Zt. in Schleswig-Holstein in unterschiedlichen Bereichen und zu verschiedenen Themen ihre Anwendung.
Die Methode der Zukunftswerkstatt
éDie Methode der Zukunftswerkstatt wurde in den 60er Jahren von Robert Jungk ursprünglich für die Arbeit mit Erwachsenen entwickelt. Da sich dieses Modell mit einigen Abwandlungen auch für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Alltag eignet, findet sie in der aktuellen Diskussion zum Thema PARTIZIPATION VON KINDERN, insbesondere in Schleswig-Holstein, viel Beachtung. An Zukunftswerkstätten nehmen bis zu 25 Kinder und Jugendliche teil. Sie werden von einem/r ModeratorIn begleitet, der/die seine/ihre Unterstützung anbietet, wenn die Kinder und Jugendlichen ihre Erfahrungen und ihre Phantasie in den Lösungsprozeß einbringen. Zukunftswerkstätten untergliedern sich in sechs Phasen:
1. Die Einstiegs- und Orientierungsphase
Die TeilnehmerInnen sollen sich gegenseitig kennenlernen. Darüber hinaus werden die Erwartungen an die Zukunftswerkstatt abgefragt, es werden die Regeln für die Zusammenarbeit besprochen, und es werden organisatorische Fragen abgestimmt.
2. Die Kritik- und Problematisierungsphase
Die TeilnehmerInnen dürfen über alles meckern, was sie ärgert. Ziel ist, daß die TeilnehmerInnen ihren Kopf frei bekommen für die folgenden Schritte.
3. Die Phantasie- und Utopiephase
Die TeilnehmerInnen sollen ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Utopien werden keinerlei Grenzen gesetzt. Alles ist möglich. Auf diese Weise wird das volle vorhandene Ideenpotential der TeilnehmerInnen ausgeschöpft, ohne das eine Kontrollinstanz die Kreativität beeinträchtigen könnte.
4. Die Strategie- und Planungsphase
Es geht um das konkrete Entwickeln und Ausgestalten von Umsetzungsmöglichkeiten für die Ideen aus der vorhergehenden Phase.
5. Die Erprobungs- und Praxisphase
Die in der Phase 4. erarbeiteten Umsetzungsmöglichkeiten werden erprobt und auf ihre Realisierungsmöglichkeit hin überprüft. Es werden von den Utopien diejenigen ausgewählt, für die tatsächliche Lösungsmöglichkeiten zu finden sind. Die nichtrealisierbaren Utopien werden bezüglich ihrer Nichtumsetzbarkeit besprochen.
6. Die Nachbereitungs- und Transferphase
Die TeilnehmerInnen erarbeiten Wege für die Präsentation der Ergebnisse. Anschließend reflektieren Sie sowohl die erarbeiteten Inhalte wie auch ihr eigenes Handeln während der Veranstaltung und machen sich bewußt, was es ihnen gebracht hat. Den TeilnehmerInnen wird mitgeteilt, wie die Arbeitsergebnisse für konkrete Projektmaßnahmen weitergenutzt werden und welche Schritte über die Zukunftswerkstatt hinaus folgen werden.
Bei der Durchführung von Zukunftswerkstätten werden die Phase vier und fünf z.T. als Realisierungsphase zusammengefaßt. Es entsteht dann ein vierstufiges Modell mit folgendem Aufbau:
1. Die Einstiegs- und Kennlernphase
2. Die Kritikphase
3. Die Phantasie- und Utopiephase
4. Die Realisierungsphase.
Dieses vierstufige Modell kann durch die Phase der Präsentation ergänzt werden, in der die Werkstattgruppe den Erwachsenen ihre Ergebnisse vorstellt.
In Zukunftswerkstätten werden die TeilnehmerInnen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Ein Grundimpuls der Zukunftswerkstatt-Arbeit ist die Überzeugung, daß die von jeweiligen Problemen Betroffenen sowohl bei der Lagebeschreibung als auch beim Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten und bei deren Verwirklichung als Experten in eigener Sache ganz wesentliche vielfältige Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen haben, daß sie mit ihren Interessen und Wünschen zur Lösung von Problemen maßgeblich beitragen können und sollten. Dieser Ansatz ist grundlegende Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche als Subjekte ernst zu nehmen, und sie als Personen anzuerkennen, die in der Lage sind, Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge aus der eigenen Lebenssitution heraus zu entwickeln.
Mit der Methode der Zukunftswerkstatt können im Grunde alle Themen, für die sich Kinder und Jugendliche interessieren, bearbeitet werden, da sie sehr flexibel ist und sich auf die verschiedensten Bereiche zuschneiden läßt. Sie findet in der Praxis sowohl bei der Gestaltung von Spielplätzen, als auch bei verkehrsplanerischen Projekten, umweltpolitischen Themen oder Bildungsveranstaltungen ihre Anwendung. Zudem werden Zukunftswerkstätten i.d.R. an Orten durchgeführt, an denen Kinder und Jugendliche sich in ihrem Alltag aufhalten. Auf diese Weise kann durch Zukunftswerkstätten sowohl der räumliche wie auch der thematische Bezug zur konkreten Lebenssituation der TeilnehmerInnen gewährleistet werden.
Zukunftswerkstätten arbeiten mit unterschiedlichen Spiel- und Kreativmethoden, bei denen Spaß und Freude zentrale Elemente darstellen. Durch die Methodenvielfalt sind sie in der Lage, die individuellen Fähigkeiten und Neigungen der TeilnehmerInnen zu berücksichtigen. Neben spielerischen Elementen stehen u.a. alternative Lernmethoden im Vordergrund, wie beispielsweise das mehrkanalige Lernen und das Arbeiten mit verschiedenen Visualisierungstechniken.
Beim mehrkanaligen Lernen werden die verschiedenen Sinne des Kindes gezielt angesprochen. Auf diese Weise erschließt sich das Kind die Inhalte immerwieder neu. Ein und derselbe Sachverhalt wird unter verschiedenen Sinneserfahrungen gespeichert, so daß der spätere Zugriff auf das so Gelernte leichter fällt. Die Visualisierungstechniken umfassen in erster Linie das Sichtbarmachen von Gedanken durch das Aufschreiben auf Karten. Diese von den Kindern beschriebenen Karten werden an Wandtafeln gesteckt. Sie sind für alle Kinder deutlich erkennbar und kind kann mit ihnen weiterarbeiten, sie z.B. umsortieren oder ergänzen. Aufgrund der unterschiedlichen Methoden, mit denen innerhalb einer Zukunftswerkstatt gearbeitet werden kann, ist auch eine geschlechtsspezifische Partizipation möglich, z.B. in Form von getrennten Arbeitsgruppen.
Kritisch ist anzumerken, daß Kinder und Jugendliche zwar durch die Zukunftswerkstatt an Planungen und Maßnahmen beteiligt werden, die Umsetzung der Ergebnisse allerdings unverbindlich bleibt. Es bestehen im Rahmen der Zukunftswerkstatt keine Einflußnahmemöglichkeiten auf Entscheidungsverfahren, die z.B. innerhalb der Verwaltung maßgeblich für die Realisierung der Kinderanliegen sind. Kooperative Kontakte zwischen den ProjektmitarbeiterInnen und den verantwortlichen Stellen, z.B. in der Verwaltung, werden i.d.R. nicht während der Projektzeit aufgebaut, sondern müssen unabhängig von der Zukunftswerkstatt aufgenommen und gepflegt werden.
Zukunftswerkstätten berücksichtigen insofern nicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Sie bedürfen an dem Punkt der Verbindlichkeit und an dem Punkt der Realisierung der Ergebnisse innerhalb kurzer Zeiträume noch der Nachbesserung. Dennoch stellen sie eine geeignete Beteiligungsform dar, weil sie die Phantasie und das Wissen der Betroffenen nutzen, um bedürfnisorientierte Problemlösungen zu entwickeln. Um sowohl die Verbindlichkeit bezüglich der Realisierung der Ergebisse zu verbessern wie auch die Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Ämtern und Einrichtungen, hat das Land Schleswig-Holstein ein weiterführendes Modell entwickelt, das Modell der Beteiligungsspirale.
Das Modell der Beteiligungsspirale
éÜber die Methode der Zukunftswerkstatt hinaus wurde in Schleswig-Holstein das Modell der Beteiligungsspirale entwickelt. Die Beteiligungsspirale stellt ein System von vier Bausteinen mit internem Phasenaufbau dar, dessen Schwerpunkt im Baustein zwei ZUKUNFTSWERKSTATT und im Baustein drei PLANUNGSZIRKEL liegt. Schematisch sieht die Beteiligungsspirale wie folgt aus:
Es liegt ein Problem oder Defizit vor.
I. V O R L A U F
1. E i n s t i e g s p h a s e
•
Problemwahrnehmung - erste Impulse•
Verbündete gewinnen•
Gründung einer Initiativgruppe•
Chancen ausloten2. A n s c h u b p h a s e
•
Arbeitsgruppe gründen•
Überzeugen/Werben/Motivieren•
Bestandsaufnahme•
Ausgangslage prüfen•
Infobeschaffung und Analyse•
Präzisierung des Projektanliegens•
Planung der nächsten Arbeitsschritte
II. Z U K U N F T S W E R K S T A T T
1. E i n s t i e g s p h a s e
•
Ankommen, Vorstellen und Kennenlernen•
Programm, Ziele,•
Arbeitsweise2. K r i t i k p h a s e
•
Kritiksammlung•
Kopf frei bekommen3. P h a n t a s i e p h a s e
•
Phantasielockerung•
ErfinderInnenspiel•
Ideensammlung•
Modellbau4. P r ä s e n t a t i o n s p h a s e
•
Ideen- und Projektkonferenz•
Umsetzungsschritte•
Öffentliche Produktion5. A u s s t i e g s p h a s e
•
Auswertung•
Symbolischer Abschluß
III. P L A N U N G S Z I R K E L
1. A u s w a h l - und E n t s c h e i d u n g s p h a s e
•
Diskussion der Zukunftswerkstattergebnisse•
Auswahl und Entscheidung für ein Modell2. I n f o r m a t i o n s p h a s e
•
Informations-Input•
ExpertInnendialog3. A u s a r b e i t u n g s p h a s e
•
Informationsaustausch•
Koordination, Gutachten•
Pläne und Zeichnungen•
Präsentation vorbereiten4. P r ä s e n t a t i o n s p h a s e
•
Gremienpräsentation•
öff. Übergabe d. Gutachtens5. P o l i t i s c h - a d m i n i s t r a t i v e P h a s e
•
Verfahren & Beschlüsse•
verwaltungsmäßige Abwicklung
IV. R E A L I S I E R U N G
1. V e r w i r k l i c h u n g s p h a s e
•
Bauausführung•
Kooperation aller Beteiligten•
Projektabnahme•
Objekt- und Bauüberwachung•
Eröffnungsfest / Übergabe•
Gesamtdokumentation erstellen•
Nutzungs- und Erfolgskontrolle•
Mithilfe bei der Unterhaltung2. p e r m a n e n t e S p i r a l e
•
Impulswirkungen für weitere Partizipationsprozesse•
Akzeptanzerhöhung•
QualifikationsspiraleLösung / Nutzung
Die Beteiligungsspirale wurde im Zusammenhang mit der Novellierung der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung entwickelt und nimmt Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte, die ein selbstverständliches Recht auf Beteiligung haben, ernst. Das Ernstnehmen der TeilnehmerInnen findet sich auch in der möglichen Anwendung individueller Methoden und in dem Baustein III.PLANUNGSZIRKEL wieder, der eine tatsächliche Realisierung der Anliegen in Aussicht stellt.
Bereits in der EINSTIEGSPHASE geschieht eine intensive Auseinandersetzung der ProjektmitarbeiterInnen mit dem jeweiligen Thema, deren Ziel es ist, die eigentliche Beteiligung der Kinder bzw. Jugendlichen in der ZUKUNFTSWERKSTATT nur dann zu beginnen, wenn bereits im Vorfelde Verbündete gefunden werden konnten und wenn die Realisierungschancen des Vorhabens positiv bewertet wurden. Diese Vorarbeit trägt dazu bei, daß der Beteiligungsaktion, wenn sie dann stattfindet, eine Basis zugrundeliegt, die verhindern hilft, daß das Engagement der Kinder und Jugendlichen ins Leere läuft. Das Gewinnen von Verbündeten ist von Anfang an wichtig.
Die Durchsetzungsfähigkeit steigt durch Kooperation. Durch Kooperation und vernetzendes Arbeiten zwischen Profis und Laien, PädagogInnen und Eltern sowie VerwaltungsmitarbeiterInnen und Kindern, treffen die unterschiedlichen Erfahrungen und Fachkompetenzen aufeinander und ergänzen sich gegenseitig, so daß es bei diesem Prozeß zu Synergieeffekten kommt. Um diese Synergien entstehen zu lassen, werden im Rahmen von Beteiigungsspiralen beispielsweise Zukunftswerkstätten nicht auschließlich für Kinder, sondern auch für Eltern, MieterInnen oder PlanerInnen durchgeführt, um auch deren Vorschläge zu berücksichtigen.
Durch die frühzeitige Kooperation sowie durch umfassende und regelmäßige Präsentations- und Informationsveranstaltungen über den aktuellen Stand der Dinge, werden die Entscheidungsträger frühzeitig mit dem Projekt inhaltlich vertraut gemacht, so daß eine Realisierung innerhalb kindlicher Zeiträume machbar wird. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen auch nach der Ideensammlung an dem PLANUNGSZIRKEL beteiligt, so daß sie nicht tatenlos auf die Realisierung ihrer Wünsche warten, sondern selbst an dem Realisierungsprozeß teilhaben. Das System der Beteiligungsspirale kann flexibel zu unterschiedlichen Themen angewendet werden, z.B. auch, um die alltäglichen Probleme und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt aufzugreifen.
Kritisch anzumerken bleibt, daß im Rahmen der Beteiligungsspirale immer nur an einem einzigen Problem oder Thema gearbeitet wird und damit dem Themenspektrum des Alltags von Kindern und Jugendlichen nicht genügt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, müßten mehrere Beteiligungsspiralen durchgeführt werden, das ist jedoch aus finanziellen und aus zeitlichen Gründen nicht machbar.
Das Modell als ganzes erscheint mir für Kinder zu komplex zu sein, um es kognitiv erfassen zu können, weil es von Erwachsenen in Einzelschritte ausdifferenziert wurde, Kinder aber den gesamten Prozeß unmittelbar als Spiel erfassen. Die Grenzen dieses Modells werden klar abgesteckt, z.B. indem man sich auf ein einzelnes Thema beschränkt. Dadurch wird es den Kindern erleichtert, sich zu orientieren, was die Transparenz des Verfahrens erhöht.
Spielen und Spaß haben ist bei der Beteiligungsspirale gewollt. Es wurden hierfür sogar extra neue Methoden entwickelt, wie z.B. Indeenkonferenzen und Ideensprint, das ErfinderInnenspiel, Modellbautechniken, Interaktionsspiel-Reisen, Riesenbriefe an PolitikerInnen und Phantasielockerungsspiele.
Neben der Idee der Zukunftswerkstatt fließen in die Beteiligungsspirale einige Prinzipien der Laien-Planung nach dem Modell der Planungszelle mit ein, so daß es z.B. Bau- und Planungsgruppen von Kindern, Kindergutachten und die Mithilfe von Kindern am Bau gibt.
Der Beteiligungsspirale liegt ein ganzheitiches Menschenbild zugrunde, was dazu führt, daß auf die TeilnehmerInnen unter Einbeziehung aller Sinne und ihrer individuellen Fähigkeiten eingegangen wird. Die Beteiligungsspirale stellt eine Kombination aus einem ergebnisorientierten Problemlöse- und Ideenfindungsansatz und einem lern- und veränderungsorientierten pädagogischen Ansatz dar. Sie ist handlungsorientiert und kann auf diese Weise eine hohe Erfahrungs- und Erlebnisdichte für die Kinder und Jugendlichen gewährleisten, mit dem Effekt eines hohen Motivierungs- und Aktivierungsgrades.
Die pädagogische Komponente stellt besonders das langfristige und kontinuierliche Arbeiten in den Vordergrund. In obigem Schema wird dies durch das Stichwort der PERMANENTE SPIRALE angedeutet. Auf diese Weise können Sekundärwirkungen entstehen, die gewollt sind, und die über die projektbezogene Partizipation hinausgehend Kinderbeteiligung alltäglicher werden lassen. Kurzfristiges und punktuelles Arbeiten soll nach diesem Modell vermieden werden.
Insgesamt werden die Kinder und Jugendlichen bei diesem Modell ernst genommen und können mit ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen an dem Beteiligungsprozess mitwirken. Darüber hinaus wirkt die frühzeitige und dauerhafte vernetzende Arbeit positiv auf die Realisierungsbedingungen ein.
Kritisch anmerken möchte ich zu diesem Modell, daß es einen erheblichen Aufwand an Zeit, Engagement und Konzentration erfordert. Das bedeutet für deren Anwendung ausreichende personelle und finanzielle Mittel. Diese intensive und umfangreiche Partizipationsarbeit ist daher ausschließlich von Personen zu leisten, die extra hierfür beauftragt werden, wie z.B. ModeratorInnen der Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein - Land für Kinder, nicht aber beispielsweise von einem Jugendzentrumsleiter nebenbei und parallel zu seiner alltäglichen Arbeit.
Zusammenfassung Kinder handeln
éDie beiden Modelle Zukunftswerkstatt und Beteiligungsspirale stellen spezielle Projektmethoden dar, wie sie für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Die Modelle schaffen es, unterschiedliche Methoden und Techniken miteinander zu verknüpfen und auf diese Weise den Kindern und Jugendlichen sowohl vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen als auch unterschiedliche Partizipationserfahrungen zu ermöglichen. Sie gewährleisten eine alltagsnahe und spielerische Beteiligung. Sie wirken ferner persönlichkeitsördernd, weil die Kinder sich mit ihren individuellen Möglichkeiten einbringen können. Und sie schaffen Identifikationsmöglichkeiten, denn die Kinder sind stolz auf das, was sie mitgeplant bzw. mitbebaut haben.
Die Schwierigkeiten der Zukunftswerkstatt sind in der mangelnden Einflußnahmemöglichkeit auf Entscheidungen in der Verwaltung oder bei anderen Stellen zu sehen und darin, daß eine kontinuierliche Fortführung der Partizipation im Anschluß an die Projektzeit nicht vorgesehen ist. Diese Beiden Schwierigkeiten sind von der Beteiligungsspirale aufgenommen worden. Die Beteiligungsspirale versucht, die Verbindlichkeit durch Kooperation und die Kontinuität in Form einer permanenten Spirale zu gewährleisten.
Notwendig wäre eine Beteiligungsspirale für auch Nicht-Hauptamtliche, die mit einem geringeren zeitlichen und finanziellen Aufwand ähnliche Erfolge erzielen könnten.
Zusammenfassung
éPartizipation fördert u.a. die Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Sie verbessert die Lebensqualität in den Städten, fördert soziales Verhalten und beugt Vandalismus und Gewalt vor. Um diese Ziele erreichen zu können, ist es wichtig, Kriterien zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen z.B. während der Beteiligungsaktion und darüber hinaus ernst genommen werden. Sie sind in Planvorhaben, die sie betreffen, als Rechtssubjekte einzubeziehen. Hierzu gehört es u.a., für eine verbindliche Realisierung ihrer Wünsche zu sorgen und sie in möglichst kurzen Zeiträumen umzusetzen. Dies kann durch frühzeitige Absprachen mit den entsprechenden Stellen und durch das Werben von KooperationspartnerInnen geschehen, die den Weg für eine erfolgreiches Beteiligungvorhaben ebnen.
Während der Beteiligungsaktion gewährleistet die unmittelbare Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen deren Motivation zum Mitwirken. Die Themen sollten daher von den TeilnehmerInnen selbst eingebracht werden. Es ist zu vermeiden, daß die Erwachsenen eine Problemstellung vorgeben, die an den Interessen der Kinder und Jugendlichen vorbeizielt. Das bedeutet auch, daß u.a. PolitikerInnen nicht Kinderbeteiligung unterstützen sollten, um das eigene Ansehen aufzubessern. Es müssen immer die Belange der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen.
Insgesamt ist die Beteiligung von Kindern zwar rechtlich abgesichert und es gibt zahlreiche Beispiele für erfolgreiche Partizipationsprojekte. Dennoch ist die Lobby für Kinder nicht groß und Kinderbeteiligung noch nicht in den Köpfen der Erwachsenen etabliert. Bezüglich der Umsetzung der Kinderrechtskonvention der vereinten Nationen ist noch ein deutlicher Mangel sichtbar: Das VN-Übereinkommen trifft in Deutschland auf eine aus kinderpolitischer Sicht schwierige Situation:
In dem Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses von 1995 werden u.a. Mängel an der Kinderrechtssituation in der Bundesrepublik laut. Der Ausschuß ist besorgt über das unzureichende Bewußtsein und die mangelnden Kenntnisse von Erwachsenen und Kindern hinsichtlich der Prinzipien und Vorschriften der Konvention. Der Ausschuß ist beunruhigt, daß nur unzureichend darüber nachgedacht wurde, wie Kindern in Gesetzgebung, Politik und Programmen der Status eines Rechtssubjektes zuerkannt werden kann. Die Prinzipien nach Art.2 (Achtung der Kindesrechte, Diskriminierungsverbot) und Art.3 (Wohlergehen des Kindes) der Konvention wurden vernachlässigt.
Um diese Situation zu verbessern, könnte das Modell des/r Kinderombudsfrau in Frage kommen. Der Ausschuß regt an, daß insbesondere die Arbeit von Ombuds-Institutionen daraufhin untersucht werden sollte, welchen möglichen Beitrag sie zur Überwachung und Umsetzung der Kinderrechte leisten könnte.
Die rechtlichen Grundlagen für Schleswig-Holstein fordern die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen (vgl.§47f Abs.1Satz1 GO). Dabei wird den Verantwortlichen die Art und Weise der Beteiligun offengestellt (vgl.§47fAbs.1Satz1GO).
Bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kommt es auf die richtige Kombination von Partizipationsmethoden an, um eine kindgemäße Beteiligung zu gewährleisten. Es gibt kein Modell, daß für sich alleine eine wirksame Kinderbeteiligung gewährleistet. Erst die Kombination der Methoden macht Partizipation effektiv. Vielfalt über Einfalt bedeutet, daß man einer einzelnen Form der Beteiligung nicht stehen bleiben darf, sondern daß verschiedene Formen aufeinander aufbauen und zu einem guten Gesamtergebnis beitragen können. Vielfalt statt Einfalt bedeutet außerdem, daß sich handlungsorientierte Formen und politische Modelle ergänzen. Es sollten z.B. Projekte und Aktionen parallel zu Kinderparlamenten, Kinderforen o.ä. angeboten werden, um über die punktuellen politischen Sitzungen hinaus alltgsnah, dezentral und lebensumfeldproblembezogen wirken zu können. Anders herum sollten zeitlich begrenzte Projekte durch politische Formen fortgeführt werden, um eine kontinuierliche Partizipation zu gewährleisten. Sowohl Kinderparlamente u.ä. wie auch Projekte brauchen darüber hinaus erwachsene Personen, die die Interessen der Kinder möglichst einflußreich in den Erwachsenengremien und in der Verwaltung einbringen und die sich darüber hinaus öffentlichkeitswirksam für eine verbesserte Kinderlobby einsetzen.
Für eine effektive Partizipation ist es notwendig, mehrere Beteiligungsformen parallel anzubieten. Beteiligungs- bzw. Interessenvertretungsmöglichkeiten der drei Kategorien Kinder werden vertreten, Kinder kommen zu Wort und Kinder handeln, sollten gleichzeitig nebeneinander bestehen. Auf diese Weise kann sowohl eine kindgemäße, spielerische, alltagsnahe Beteiligung erfolgen, wie auch eine kontinuierliche Mitbestimmung sowie eine verbindliche Interessenvertretung.
Die Methoden müssen den jeweiligen Verhältnissen angepaßt werden, um die örtlichen Gegebenheiten sowie die Fähigkeiten und Neigungen der Kinder bzw. Jugendlichen zu berücksichtigen. Man kann dabei nicht sagen, daß sich die eine oder andere Methode besonders gut oder schlecht für die Beteiligung eignet. Ob eine Methode Sinn macht, hängt davon ab, welches Ziel mit ihr erreicht werden soll und ob dabei die Interessen der Kinder bzw. Jugendlichen genügende Beachtung finden.
Die verschiedenen Partizipationsmodelle erfüllen jeweils unterschiedliche Kriterien. Die Beteiligung z.B. im Rahmen einer Projektwoche ermöglicht eine alltagsnahe und lebensbereichsbezogene Partizipation. Dadurch kann die persönliche Betroffenheit und damit die Motivation zur Teilnahme gewährleistet werden. Gleichzeitig erleben die Kinder bzw. Jugendlichen, daß Mitbestimmung etwas ist, was in ihren Alltag integrierbar ist. Das kann dazu führen, daß die Kinder ihr Recht auf Mitbestimmung auf andere Bereiche außerhalb der eigentlichen Beteiligungsaktion übertragen, was gewollt ist.
Projekte bieten darüber hinaus eine gute Möglichkeit in engen Kontakt mit den Kindern bzw. Jugendlichen zu treten und sie auf diese Weise individuell zu fördern. Die Kinder werden als Subjekte mit ihren persönlichen Kompetenzen ernst genommen. Ferner können sie sich ihren Fähigkeiten entsprechend beteiligen. Sie festigen auf diese Weise ihre vorhandenen Geschicke und erhalten die Möglichkeit, sie zu erweitern. Bei den Projekten stehen u.a. spielerische Elemente im Vordergrund. Durch sie lernen die Kinder und Jugendlichen Partizipation als etwas kennen, das ihnen Spaß macht. Gerade dieser Aspekt ist wichtig zu berücksichtigen. Je größer das Spielbedürfnis der TeilnehmerInnen ist, desto stärker sollte es sich in der Methode wiederfinden. Die Belange der Kinder, z.B. der Wunsch zu spielen, können auf diese Weise bereits während der Beteiligungsaktion ernst genommen werden.
Bei anderen Partizipationsmodellen, wie beispielsweise Kinderparlamenten, steht die kontinuierliche Beteiligung im Vordergrund sowie das Heranführen an politische Strukturen. Sie bieten insbesondere denjenigen Kindern und Jugendlichen, die Lust zu dieser Form der Beteiligung haben, die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden.
Sowohl bei den Projekten und Aktionen, wie auch bei den politischen Partizipationsformen ist es notwendig, daß die Beteiligung uneigennützig von den Erwachsenen unterstützt wird. Wer Kinder für die Durchsetzung seine/ihre eigenen Anliegen benutzt, mißbraucht sie und erkennt sie nicht als Rechtssubjekte an.
Um geeignete Verfahren anzubieten, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die Beteiligungsspirale entwickelt. Zusätzlich wurden in einigen Gemeinden Kinderparlamente oder Jugendbeiräte installiert. Darüber hinaus werden zu unterschiedlichen Themen Zukunftswerkstätten durchgeführt. Diese vielfältigen Möglichkeiten stellen auf Landesebene bereits ein breites Spektrum an Beteiligungsformen dar. Ein ähnlicher Katalog müßte auch in Städten oder Gemeinden zum Alltag gehören, damit die Kinder und Jugendliche sich in der für sie geeignetetn Art und Weise engagieren könnten.
Bei den meisten der vorgestellten Beteiligungsformen stand die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Mitwirkung war im Stufenmodell auf Stufe sechs angesiedelt. Den Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung besteht darin, daß bei Mitwirkung lediglich eine indirekte Einflußnahme möglich ist, bei Mitbestimmung degegen die Kinder ihr Recht auf Beteiligung erhalten und die Entscheidungen gemeinsam und demokratisch getroffen werden.
Obgleich den Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Beteiligung eingeräumt wird, gibt es keinen über den Artikel 12 der UN-Konvention hinausgehenden Paragraphen, der den Kindern und Jugendlichen ein Recht auf eine angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen zugestehen. Doch die Verpflichting zur Beteiligung alleine reicht nicht aus. Ihr muß die Verpflichtung zu einer angemessenen Berücksichtigung von den Beteiligungsergebnissen folgen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, daß sich die Kinder und Jugendlichen auch über die Beteiligungsaktion hinaus ernst genommen fühlen. Es besteht ansonsten die Gefahr, daß Partizipation zur Alibibeteiligung verkommt und daß die TeilnehmerInnen erleben, daß ihrem Engagement keine Veränderungen folgen.
Es gibt keine Gründe, weshalb Kinder von der Partizipation ausgeschlossen werden könnten. Ein Ausschließen von Entscheidungsprozessen würde darauf basieren, daß es Kindern aufgrund mangelnder sprachlicher Fähigkeiten und einer noch nicht entwickelten Logik und Vernunft versagt würde, an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Dies trifft nicht zu (s.o.). Wesentlich ist, den Kindern die notwendigen Informationen angemessen zu vermitteln und den Beteiligungsgegenstand überschaubar zu halten. Dabei sollten die bekannten Methoden noch selbstverständlicher miteinander kombiniert werden, um kindgemäße und wirkungsvolle Alltagspartizipationsverfahren zu ermöglichen. Es geht nicht darum, neue Techniken zu entwickeln, sondern die bestehenden zu verknüpfen. Darüber hinaus ist in der Öffentlichkeit ein Umdenken erforderlich hin zu mehr Offenheit für die Ansichten der Kinder und Jugendlichen. Dies kann z.B. geschehen, indem das Thema Kinderbeteiligung immer wieder öffentlich diskutiert wird und indem es in den Ausbildungsgänger der Berufsgruppen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, thematisiert wird.
In dieser Entwicklung können wir u.a. von unseren skandinavischen Nachbarn lernen. Sie haben Vorbildfunktion, auch was die Einstellung Kindern gegenüber angeht: Der wesentliche Unterschied zwischen den dänischen und den deutschen Beteiligungsprojekten ist darin zu sehen, daß die Dänen viel neugieriger auf die Vorlieben und Abneigungen, die kulturellen und sozialen Kompetenzen der Kinder sind als viele, die in der Bundesrepublik auf diesem Feld mit Kindern arbeiten. Die Dänen sind neugieriger , was Kinder ohne Einmischung Erwachsener können und wann sie tatsächlich auf deren Unterstützung angewiesen sind. Wem es mit der Partizipation von Kindern ernst ist, der muß in diesem Sinne neugierig auf Kinder sein.